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Antidiskriminierung/Allgemeine Gleichbehandlung (AAG)

Nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in jedem Betrieb/Unternehmen oder Dienststelle eine Beschwerdestelle gem. § 13 AGG zu bestimmen und bekannt zu geben.

Im Medizinischen Dienst Nordrhein ist die Beschwerdestelle gem. § 13 AGG im Bereich Compliance angesiedelt.

Das Beschwerderecht gem. § 13 AGG räumt Beschäftigten ein umfassendes Beschwerderecht in Bezug auf Diskriminierungen ein. Das Beschwerderecht findet Anwendung, wenn sich Beschäftigte aus einem im AGG genannten Grund benachteiligt fühlen. Da das AGG auf einen weiten Beschäftigtenbegriff abstellt, sind auch Bewerber/innen, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen vom Anwendungsbereich erfasst.

Zur Umsetzung des AGG hat der Medizinische Dienst Nordrhein mit der Mitarbeitervertretung eine Vereinbarung geschlossen und eine betriebliche Beschwerdestelle gebildet.

Die betriebliche Beschwerdestelle setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder der Beschwerdestelle sind die Gleichstellungsbeauftragte, ein Vertreter/in des Personalrates sowie ein/eine Vertreter/in des Arbeitgebers. Der/die Vertreter/in des Arbeitgebers übernimmt den Vorsitz.

Aufgabe der betrieblichen Beschwerdestelle ist die Feststellung, ob eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegt.

Die Vertraulichkeit ist zum Umsetzen des AGG von besonderer Bedeutung, weshalb Informationen, persönliche Daten und Gespräche streng vertraulich behandelt werden.

Um Ihre Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wahrnehmen zu können, richten Sie Ihre schriftliche Beschwerde an:

        Susanne Meiburg oder Maximilian Thomas Grüne
        Beschwerdestelle AGG
        
        c/o Medizinischer Dienst Nordrhein
        Bereich Compliance        
        Berliner Allee 52
        40212  Düsseldorf           

Der Vorstand und die Mitglieder der betrieblichen Beschwerdestelle werden von dort über den Eingang der Beschwerde informiert, so dass die Beschwerdestelle tätig werden kann.