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Datenschutz im Medizinischen Dienst Nordrhein

Dem Datenschutz und der Datensicherheit kommt nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vom 25. Mai 2018 eine noch größere Bedeutung zu. Die Datenschutzbeauftragten beraten alle Organisationseinheiten des Medizinischen Dienstes Nordrhein zu Grundsatzfragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Darüber hinaus stellen sie sicher, dass der Schutz und die Sicherheit von personenbezogenen Daten oder Sozialdaten im Medizinischen Dienst Nordrhein gegeben sind.

Als öffentliche Stelle hat der Medizinische Dienst Nordrhein gem. Art. 37 Abs. 1 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten und einen stellvertretenden Datenschutzbeauftragten bestellt. Die gesetzlichen Aufgaben zum Schutz der personenbezogenen Daten und Sozialdaten werden von den Datenschutzbeauftragten gemeinsam wahrgenommen.

Die Datenschutzbeauftragten sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit gem. Art. 38 DSGVO gebunden. Betroffene Personen können deshalb die Datenschutzbeauftragten auch vertraulich zu allen Fragen zu Rate ziehen, die mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Wahrnehmung ihrer Rechte in Zusammenhang stehen. Die Kontaktaufnahme kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den nachfolgenden E-Mail-Account erfolgen.

Die Datenschutzbeauftragten erledigen ihre Aufgaben unabhängig und berichten unmittelbar der Geschäftsführung (Art. 39 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).

Die Datenschutzbeauftragten nehmen gem. Art. 39 DSGVO exemplarisch nachfolgend genannte Aufgaben war. Dazu zählen:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen und Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie sonstigen Datenschutzvorschriften (z.B. Datenschutzgesetz des Landes NRW, Bereichsspezifischer Datenschutz in den Sozialgesetzbüchern usw.)
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
  • Beratung zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses (Art. 30 DSGVO)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gem. Art. 35 DSGVO
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden gem. Art. 39 Abs. 1 DSGVO
  • Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden bei Fragen die in Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogen Daten oder Sozialdaten stehen
  • Ansprechpartner für alle Betroffenen in allen Fragen zur Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Art. 38 Abs. 4 DSGVO)
  • Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten zu Datenschutzthemen

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.

E-Mail der Datenschutzbeauftragten: datenschutz(at)md-nordrhein.de

Übersicht Datenschutzthemen