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Gleichstellung

 

Gleichstellung bedeutet Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Frau und Mann. Die Gleichstellungsbeauftragten beim Medizinischen Dienst Nordrhein haben die Aufgabe, diese Chancengleichheit und Gleichberechtigung innerbetrieblich zu wahren, zu fördern oder durchzusetzen. Festgeschrieben sind ihre Aufgaben im Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Sie beraten und unterstützen sowohl den Medizinischen Dienst als auch die Beschäftigten in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen. Das heißt, sie sind involviert, wenn grundsätzliche Beschäftigungsverhältnisse oder Arbeitsbedingungen in den Dienststellen geplant werden. Sie nehmen an Terminen teil, wenn es um Ausbildungsplätze, Einstellungen, Beförderungen, Fortbildungen und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht – immer mit dem Ziel, die Interessen im Sinne der Gleichstellung zu vertreten. Zudem sind sie Ansprechpartnerinnen für Frauen in Bezug auf sexuelle Belästigungen oder Mobbing im Arbeitsalltag.

E-Mail der Gleichstellungsbeauftragten: Gleichstellung(at)md-nordrhein.de