Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Gleichstellungsplan

Die Veränderungen im Landesgleichstellungsgesetz spiegeln sich auch in der Ablösung des Frauenförderplans durch den Gleichstellungsplan wieder. Der Gleichstellungsplan soll das Bewusstsein für Fragen der Gleichstellung stärken und ein integraler Bestandteil der Personalentwicklung sein. 

Dieser Gleichstellungsplan zeigt auf, in welchen Bereichen der Medizinische Dienst Nordrhein die Ziele des Landesgleichstellungsgesetzes bereits gut umsetzt, wo zeitgemäße Arbeitsbedingungen bestehen, die Chancengleichheit für beide Geschlechter schaffen, und wo noch nachgebessert werden muss.

Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan

Im Jahr 2023 wurde unser Gleichstellungsplan 2023–2025 veröffentlicht. Neben einer Bestandsaufnahme zum Stichtag 1. Januar 2023 enthält er Ziele, die bis 2025 erreicht werden sollen. Es ist vorgeschrieben, dass überprüft wird, inwieweit die formulierten Ziele für das Jahr 2025 realisierbar sind.

Dieser Zwischenbericht liegt nun vor. Verantwortlich für die Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans sind das Team Personalstrategie und die Gleichstellungsbeauftragte.