Elternzeit und Kinderbetreuung
Das Thema Elternzeit und Kinderbetreuung ist längst nicht mehr nur ein „Frauenthema“. Die Gesellschaft wandelt sich und somit haben immer mehr Männer/Väter den Wunsch sich in die Sorgearbeit ihrer Familie einzubringen. Diese Entwicklung ist auch beim Medizinischen Dienst Nordrhein erkennbar. Väter nehmen vermehrt das Angebot der Elternzeit in Anspruch und teilweise auch die Möglichkeit temporär einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen zu können.
Zum Thema Elterngeld und Elternzeit sind umfassende Gesetze auf den Weg gebracht worden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet zu diesem Thema eine Fülle an Informationen an.
Informationen zu kostenpflichtiger Kinderbetreuung
Wenn Ihr Kind in eine Ferienbetreuung geht, deren Ferienprogramme nach § 20 SGB V zertifiziert ist, besteht die Möglichkeit, sich die Campgebühren erstatten zu lassen.
Wie das geht? Alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel 75,00 bis 180,00 Euro der Campgebühren nach erfolgter Teilnahme. Je nach Satzung der Krankenkasse gibt es dabei Unterschiede. Hier finden Sie Informationen dazu.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Campgebühren in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das heißt, Feriencampgebühren können zu 2/3 für Dienstleistungen zur Kinderferienbetreuung, höchstens jedoch 4.000,00 Euro pro Kind und Kalenderjahr, als Sonderausgaben in der Steuerklärung berücksichtigt werden. Wichtig ist dabei, den Fokus auf den Betreuungsaspekt des Kindes zu legen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Kinderbetreung in der Dienststelle
In Ausnahmefällen und in Absprache mit der direkten Führungskraft besteht die Möglichkeit, Ihr Kind oder Ihre Kinder mit in die Dienststelle zu bringen.
Damit die Kinder in unseren Räumlichkeiten die Möglichkeit haben, sich altersgerecht zu beschäftigen, wurden Spielsachen, Malbücher, Puzzles und Bücher für Kinder von 3 bis 10 Jahren angeschafft. Das ist eine der Maßnahmen aus dem Gleichstellungsplan, die damit bereits erfolgreich umgesetzt werden konnte.
Das Spielzeug ist an den Standorten Duisburg, Köln, Düsseldorf und Aachen verfügbar. Bei Bedarf erhalten Sie das Spielzeug für Ihr Kind am Empfang der jeweiligen Standorte.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Kinderbetreuung/Eltern-Kind-Büro haben, teilen Sie uns diese gerne in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail mit.
Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, Jugend (BMFSFJ) zum Thema Kindertagesbetreuung kompakt.