Wohnen und Hilfsmittelversorgung - Pflegekoffer
Benötigt das pflegebedürftige Familienmitglied immer mehr Hilfe zu ihrem selbständigen Leben, so wächst der Bedarf an pflegerischer Unterstützung. Zuhause zu pflegen ist lernbar und muss immer wieder der jeweiligen Pflegesituation angepasst werden. Das Lernen der notwendigen Pflegetätigkeiten ist ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung der Pflegeperson und zur Gestaltung der wechselseitigen Pflegebeziehung. Der passgenaue Einsatz von Hilfsmitteln wie Treppen- oder Badelifter oder auch digitale Pflegeanwendungen ermöglichen ein möglichst selbstständiges Leben.
Die folgenden Punkte ermöglichen einen Überblick mit vielen Informationen rund um das Thema “Wohnen und Hilfmittelversorgung”.
Die meisten Menschen möchten möglichst lange zu Hause wohnen. Beim Wohnen zuhause können verschiedene Formen unterschieden werden.
Bei zunehmendem Verlust der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person kann das Leben in den eigenen vier Wänden durch eine Live-in-Versorgung (die sogenannte 24-h Betreuung) unterstützt werden. Bei Pflegebedürftigkeit kann zuhause gelebt werden, mit und ohne Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen.
Gibt es keine Möglichkeiten das Zuhause situationsgerecht anzupassen, so kann alternativ eine barrierearme Wohnung oder eine Wohnung mit Barrierefreiheit bezogen werden. Gemeinschaftliches Wohnen, wie das Leben in Wohn- und Pflegegemeinschaften, geben besonders Raum für Selbst- und Mitbestimmung in Gemeinschaft.
Beim Betreuten Wohnen handelt es sich um eine Wohnform mit sehr unterschiedlichen Serviceangeboten, die je nach Unterstützungs- und Betreuungsbedarf zum Wohnen dazu gebucht werden können.
Sollte ein selbstständiges oder teilselbstständiges Wohnen in einem eigenen Wohnumfeld nicht mehr sicher sein, so kann der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder auch in eine stationäre Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige notwendig werden.
Nehmen die Fähigkeiten zum selbstständigen Leben ab, kann durch Unterstützung im Haushalt ein Verbleiben in der eigenen Wohnumgebung ermöglicht werden. Den notwendigen Umfang der Hilfe gilt es im Vorfeld zu ermitteln.
- Hier geht es zur Broschüre „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen reduzieren Barrieren und unterstützen ein möglichst selbstständiges Leben. Beispielsweise werden bauliche Anpassungen im Bad vorgenommen z.B. eine Badewanne durch eine möglichst schwellenlose Dusche ersetzt. Zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen und deren Finanzierung beraten in NRW die Wohnberatungsstellen.
- Eine Checkliste zur Überprüfung, ob die Wohnung altersgerecht – barrierearm ist, finden Sie hier (Checkliste des Serviceportal zuhause im Alter).
„Gemeinschaftliches Wohnen“ steht für eine Lebensform, in der gegenseitige Hilfe und Kooperation der Mitbewohnenden untereinander eine tragende Rolle spielt. Je nach Konzeption wird gemeinschaftliches Wohnen auch für Menschen mit Hilfe- bzw. Pflegebedarf in ambulanten Hausgemeinschaften angeboten.
- Informationen inklusive Checkliste finden Sie hier von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)
Da die Begriffe „Betreutes Wohnen“ oder auch „Service Wohnen“ frei auslegbar sind, gibt es zahlreiche Angebotsformen.
- Informationen zum Betreuten Wohnen hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt
Zumeist bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder auch ergänzend mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgungssituation (= Pflegegrad IV oder V) kann das Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung/Langzeitpflege notwendig werden. In der Langzeitpflege findet rund um die Uhr fachpflegerische Versorgung und Betreuung statt.
Angehörige leisten auch dann weiter für ihr pflegebedürftiges Familienmitglied oder Freunde Beziehungsarbeit und werden immer wieder in stellvertretende Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies bindet zahlreiche Zeitressourcen, die es auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu berücksichtigen gilt. Zum Thema gibt es verschiedene Materialien, die eine Entscheidung erleichtern sollen.
- Fragen zur Kostenberechnung für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen können kostenlos Montag bis Freitag, in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, telefonisch unter der Hotline-Nummer 0228 9090-4848 oder per E-Mail gestellt werden.
Stationäre Wohngemeinschaften sind eine Wohnform für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in kleinen Betreuungsgruppen, die möglichst mit Strukturhilfen einen gelingenden Alltag in Gemeinschaft leben. Stationäre Wohngemeinschaften unterliegen dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und werden von der kommunalen WTG-Behörde kontrolliert. Konzeptionell legen die verschiedenen Wohngemeinschaften ihre jeweiligen Zielgruppen (z. B. WG für Menschen mit Demenz) fest und die Beteiligung der Angehörigen.
- Weitere Informationen finden Sie auf dem Webportal der Verbraucherzentrale.
Umfassende Informationen finden Sie in dieser Broschüre „Mein Leben mein Zuhause- Wohnberatung und Wohnraumanpassung“ vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit.
Die Notfallmappe ist eine vorstrukturierte Informationssammlung zu relevanten Themen. Sie dient dazu, dass alle wichtigen Informationen an einem Ort aufbewahrt werden und hierdurch besonders in Notfallsituationen griffbereit sind. Das Ausfüllen der Notfallmappe ist eine gute Gelegenheit mit der pflegebedürftigen Person strukturiert die Wünsche und relevanten Informationen zu Gesundheits- und Vorsorgethemen, Versicherungen oder auch Familienangelegenheiten zu besprechen. Wichtig ist es die Notfallmappe an einen sicheren datengeschützten Ort aufzubewahren.
- Hier finden Sie die Notfallmappe von berufundfamilie.
Grundsätzlich sind Menschen mit über 60 Jahren seltener als Jüngere von Straftaten betroffen. Sie haben im Verlauf ihres Lebens ein Sicherheitsverhalten erworben, welches oft Schutz bietet. Dennoch sind ältere Menschen durch Straftaten wie Betrug, Diebstahl und Unterschlagung gefährdet (z. B. durch den sog. Enkeltrick). Hierbei wird das durch Täuschung aufgebaute Vertrauen ausgenutzt. Auch können Vollmachten missbraucht werden. Hierzu gibt es nützliche Broschüren und Empfehlungen, die im Alltag Sicherheit unterstützen.
Bei Personen mit Pflegebedürftigkeit sind Krankenhausaufenthalte oft nicht planbar. Infolge von Stürzen, akuten Verschlechterungen der Gesundheit oder notwendigen Operationen ist eine klinische Versorgung erforderlich. Für die erkrankten Personen bedeutet dies ein Verlassen der vertrauten Umgebung und Tagesstruktur. Die hohe Funktionalität und Geschwindigkeiten im Krankenhausablauf verstärken bei den Menschen mit Pflegebedarf die Gefühle der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins. Die Informationsdichte kann kaum aufgenommen und somit auch nicht an die Angehörigen weitergegeben werden. Man sollte in dieser Situation als Angehöriger – mit vorheriger Zustimmung vom pflegebedürftigen Angehörigen – frühzeitig Kontakt mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen aufnehmen und möglichst schnell einen Termin mit dem Krankenhaussozialdienst vereinbaren. Dort sitzen Ansprechpersonen für die Planung der Versorgung nach der Entlassung. Durch diese frühzeitige Planung der Entlassung gewinnen Angehörige Zeit, um konkrete Vorbereitungen zu treffen, was die konkrete Überlastung abfedern kann. Im besten Fall sollte die Entlassung bereits bei der Aufnahme ins Krankenhaus mitgedacht werden. Um für plötzliche Klinikeinweisungen vorbereitet zu sein, kann man auch eine Kliniktasche griffbereit haben.
- Informationen zur Vor- und Nachbereitung eines Klinikaufenthaltes finden Sie auf dem Webportal von „Angehörige pflegen“
Ist die Erkrankung des pflegebedürftigen Menschen nicht mehr heilbar, so sollte eine palliative Versorgung eingeleitet werden. Die palliative Versorgung verfolgt zwei Ziele: Die Symptomkontrolle und die Erhaltung von Lebensqualität. Bei der Symptomkontrolle geht es darum, Schmerzen, Appetitlosigkeit, Unwohlsein, Juckreiz oder ähnliches zu behandeln, um bestmögliche Lebensqualität zu erhalten. Besonders in der letzten Lebensphase sollte eine palliative Betreuung einbezogen werden. Zusätzlich ermöglicht eine Hospizbegleitung den psychosozialen Beistand. Die Hospizbewegung ist eine Laienbewegung. Die ehrenamtlich tätigen Hospizmitarbeitenden sind qualifizierte Personen, die regional in Hospizvereinen organisiert sind und Familien mit Hilfebedarf begleiten. Oft ist es sinnvoll, bereits vor der letzten Lebensphase die Hospizmitarbeitenden in die Pflegesituation einzubeziehen.
Das Lebensende und Sterben von Angehörigen oder Kolleginnen und Kollegen löst Unsicherheit und Hilflosigkeit aus. Mit Hilfe eines „Letzten Hilfe Kurses“ kann gelernt werden, wie in schwierigen Situationen des Lebens Beistand und würdige Begleitung zu leisten sind.
- Kursangebote “Letzte Hilfe”
- Ansprechpersonen zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung finden Sie bei ALPHA-NRW oder beim Hospiz- und Palliativverband NRW