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Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung berät und unterstützt die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes Nordrhein bei Fragen zu Behinderung sowie Schwerbehinderung.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Förderung der Eingliederung von Schwerbehinderten, Gleichgestellten und Behinderten
  • Unterstützung bei behinderungsgerechter Arbeitsplatzgestaltung
  • Individuelle Beratung und Hilfestellung
  • Anregungen und Beschwerden entgegennehmen und verfolgen
  • Unterstützung bei Gleichstellungsanträgen von Mitarbeitern mit GdB unter 50, aber über 30
  • Kooperation mit Personalrat und Arbeitsschutzausschuss
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des SGB IX sowie der Integrationsvereinbarung

Alle 4 Jahre werden eine Vertrauensperson und wenigstens eine Stellvertretung von den schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten gewählt.

Vertrauliche E-Mails rund um die Themen Behinderung und Schwerbehinderung senden Sie gerne an die Ansprechperson Ihres Vertrauens:

Die Zusammenarbeit zwischen der Schwerbehindertenvertretung sowie der Beauftragten des Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenheiten ist wie auch der besondere Vertrauens- und Datenschutz aufgrund gesetzlicher Vorgaben gewährleistet.  Auf der Homepage Ihres Wohnortes erhalten Sie in der Regel Hinweise dazu, wo Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung bzw. weitere Hilfestellungen erhalten können.