Sexuelle Belästigung/Beleidigung am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Beschäftigte vor jeder Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet Arbeitgeber dazu, für ein sicheres Arbeitsumfeld frei von Belästigungen zu sorgen.
Sexuelle Belästigung kann durch andere Beschäftigte des Medizinischen Dienstes Nordrhein erfolgen oder durch Externe etwa in Prüfungssituationen oder bei Hausbesuchen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Es kann von allen Geschlechtern ausgehen und alle Geschlechter betreffen. Es reicht von Grenzverletzungen, also von Verhaltensweisen, die persönliche Grenzen überschreiten, über Übergriffigkeiten wie etwa zweideutige Aussagen bis hin zu Nötigungen.
Die Beauftragten für „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ sind Ansprechpartner und können unter anderem in diesen Fällen beratend tätig werden:
- Informationen zum Thema sexuelle Belästigung für Beschäftigte und Führungskräfte
- Gesprächsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich belästigt fühlen
- ein konkreter Fall einer sexuellen Belästigung liegt vor und das weitere Vorgehen soll besprochen werden
- Beschäftigte, die mit einer Falschanschuldigung konfrontiert sind
E-Mail-Adressen
Bitte nutzen Sie für Ihre E-Mail die folgende geschützte E-Mail-Adresse: Belaestigung(at)md-nordrhein.de
