Zahnbehandlung in Vollnarkose
Wer ist für die Bearbeitung zuständig, wenn kassenseitig die Frage nach der Notwendigkeit einer Kostenübernahme für eine Vollnarkose im Rahmen der Zahnbehandlung gestellt wird?
a) Die Notwendigkeit einer Vollnarkose wird mit Umfang, Zeitdauer oder Schwierigkeitsgrad des Eingriffs begründet.
Hier erfolgt eine Vorlage bei den externen Zahngutachtern.
b) Die Notwendigkeit wird "psychisch" begründet, z.B. Zahnarzt- oder Weißkittelphobie, Angst- / Panikstörung etc.
Hier erfolgt eine Vorlage in der normalen ASM, ggfs. unter Beteiligung eines Psychiaters/einer Psychiaterin zur abschließenden Beurteilung.
Hintergrund ist, dass es sich um keine zahnmedizinische Fragestellung handelt und die externen Zahngutachter immer wieder darauf hingewiesen haben, dass sie hierzu keine fundierte Beurteilung abgeben können, da dies nicht ihr originäres Fachgebiet betrifft.
(Dr. Michael Werner, Dezember 2014)