Sozialmedizinische Fallberatung (SFB)
Die sozialmedizinische Fallberatung (SFB) ist eine zentrale Dienstleistung des Medizinischen Dienstes Nordrhein zur Beurteilung medizinischer und sozialmedizinischer Fragestellungen. Sie bildet die sozialmedizinische Grundlage für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse.
Die Sozialmedizinische Fallberatung
- hat eine fallabschließende Bewertung bereitgestellter medizinischer und sozialmedizinischer Informationen zum Ziel.
- ermöglicht, wenn erforderlich eine rasche und sichere Weiterleitung an zuständige Fachbereiche/SchwerpunktgutachterInnen.
- kann grundsätzlich in allen sozialmedizinischen Arbeitsfeldern eingesetzt werden.
- findet entweder in den Räumen der Krankenkasse in direktem Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern oder im BBZ statt.
- reicht vom handschriftlichen Vermerk (in der Regel bei der Kasse) bis zur ISmed3-Stellungnahme oder dem Gutachten der PG II im BBZ.
Hier gelangen Sie zu allen in der SFB nötigen Formularen und Checklisten auf der Website des Medizinischen Dienstes Nordrhein.
Das Stichwortverzeichnis dient als zentrale Arbeitshilfe der SFB. Bitte senden Sie Ihre Vorschläge zur Erweiterung des Verzeichnisses per Mail an Dr. Kerstin Garbrock.