Arbeitsunfähigkeit (AU)
Begutachtung und Beratung bei Arbeitsunfähigkeit ist eine zentrale Aufgabe des Medizinischen Dienstes.
Nach § 275 SGB V sind Krankenkassen in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit
a) zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, oder
b) zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einzuholen.
Ferner haben die Krankenkassen durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen
a) bei Kostenübernahme einer Behandlung im Ausland, ob die Behandlung einer Krankheit nur im Ausland möglich ist (§ 18 SGB V),
b) ob und für welchen Zeitraum häusliche Krankenpflege länger als vier Wochen erforderlich ist (§ 37 Abs. 1 SGB V)
Zusätzlich ist der Fachbereich zuständig für die Unterstützung der Prozessabläufe für alle Arbeitsgruppenleiterinnen und Arbeitsgruppenleiter und sonstige Begutachtungsanlässe, die nicht in einem anderen Medizinischen Fachbereich abgebildet sind. Der Teilbereich "SFB" gehört inhaltlich zu diesem Medizinischen Fachbereich.
Die Leistungen werden durch ärztliche und psychologische Gutachterinnen und Gutachter auf Grundlage des SGB V, SGB IX, der zutreffenden AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Begutachtungsanleitung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowohl in der sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) als auch in der Begutachtung erbracht.
Dr. Kerstin Garbrock leitet den Fachbereich und vertritt den Medizinischen Dienst Nordrhein in der SEG 1 für den Bereich Arbeitsunfähigkeit und in der Konsensuskonferenz der übergreifenden QSKV.
Melanie Kolb ist die stellvertretende Leitung im Fachbereich. Sie ist für alle fachlichen Anliegen Ihre Ansprechpartnerin und unterstützt den gesamten Prozess QSKV, auch auf Bundesebene.
Katja Kortlang verantwortet den Sekretariatsbereich.
E-Mail des MFB Ambulante KV/Arbeitsunfähigkeit (AU): Arbeitsunfaehigkeit(at)md-nordrhein.de
Ihre Ansprechpartnerinnen im MFB Ambulante KV/AU
Alle weiteren fachlichen Ansprechpartner finden Sie entweder in dieser Gesamtübersicht oder jeweils unter den Medizinischen Fachbereichsseiten.


