QSKV AU
Die Qualitätssicherung der Einzelfallbegutachtung bei Arbeitsunfähigkeit im Medizinischen Dienst Nordrhein erfolgt mit dem bundeweit einheitlichen Verfahren "QSKV AU". Detaillierte Informationen finden Sie im Handbuch zu den Prozessen und Zuständigkeiten in QSKV im Medizinischen Dienst Nordrhein.






