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Rechtsurteile

Hier finden Sie, nach Themen unterteilt, Links zu wichtigen Urteilen.

LSG NRW L16 KR 73/10 vom 14.07.2011 Krankengeldanspruch ab erstem Tag der AU-Schreibung, auch bei Stellenlosigkeit ab diesem Tag
L7 AL 186/11 LSG Hessen Dreimonatige Sperrfrist der Arbeitsagentur bei hoher Abfindung und ohne Abwarten der ordentlichen Kündigung rechtens.
SG Stuttgart S5 AL 1674/08 ALG-1-Leistung nicht notwendig bei mehr als 15 Stunden/Woche Arbeit nebenher.
LSG BW L 11 KR 3638/11 vom 12.03.2012    Bei verspäteter Meldung des Beschäftigungsendes an die Arbeitsagentur löst eine in diesem Zeitraum beginnende Arbeitsunfähigkeit keinen KG-Anspruch aus.
LSG Urteil L5 B 23/07 Schwangerschaft - Begutachtungsgrundlage - Krankengeld
B 11 AL 26/10 R Arbeitslosengeld - Schwangerschaft - Beschäfigungsverbot

 

5 AZR 766/95 Mutterschutz - Beschäftigungsverbot
5 AZR 874/93 Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Mutterschaftslohn

 

BSG Urteil B 1 KR9/06 R vom 14.12.2006 Das Bundessozialgericht urteilte am 14.12.2006, dass die Höhe von Krankengeldzahlungen sich nur nach der beruflichen Tätigkeit zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung bemisst.
SG Aachen S 13 KR 110/10 vom 01.02.2011 Das Sozialgericht Aachen nahm am 01.02.2011 zu der Frage Stellung, welche berufliche Tätigkeit zur Beurteilung der "Arbeitsunfähigkeit" nach Beschäftigungsende und Versorgung in einer "Auffanggesellschaft" zugrunde zu legen ist., wenn der Beginn der Arbeitsunfähigkeit in die Zeit des Aufenthalts in der "Auffanggesellschaft" fällt. Das Gericht entschied, dass zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit die Tätigkeit in der Auffanggesellschaft maßgeblich ist. Es argumentiert, dass das jeweils konkret bestehende Versicherungsverhältnis zur Beurteilung gilt.

 

LSG Niedersachsen Bremen vom 24.10.2012
L1 KR 342/11
Zum Umfang (symptombezogener) Untersuchung durch den MDK.
Mehr dazu hier.
LSG NRW L11 KR 3/08 vom 23.03.2011 1. Wichtigkeit der Extremitätenumfänge bei Frakturfolgen als "objektives  Maß" der Belastbarkeit

2. Umschulung ist keine Tätigkeit mit Verweisungs-Berufsschutz
B 1 KR 27/04 R AU - Vorerkrankungen

 

L9 U 211/09 LSG Hessen Das Meniskusleiden eines Müllwerkers ist als Berufserkrankung anzuerkennen.

 

BSG B 1 KR 17/13 R Arbeitnehmer, die am Ende eines Arbeitsverhältnisses länger krank werden, müssen sich rechtzeitig um die Verlängerung ihrer Arbeitsunfähigkeit kümmern. Die Folgebescheinigung muss vor Ablauf der ersten Bescheinigung ausgestellt werden - sonst geht der Anspruch auf Krankengeld verloren.

BSG B 1 KR 35/14R und
BSG B 1 'KR 37/14R
(Pressemitteilung des BSG vom 16.12.2014)

In Fortschreibung der Rechtsprechung zur "Nahtlosigkeit" bedarf es für einen Krankengeldanspruch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus einer lückenlosen Krankschreibung. Allerdings muss im Falle einer Unterbrechung der Krankschreibung geklärt werden, ob eine "Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit" besteht.
BSG B 1 KR 64/12 R Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Krankengeld, denn sie war während ihrer stationären Behandlung und anschließenden Arbeitsunfähigkeit nicht als Beschäftigte, sondern lediglich familienversichert war. Der Beginn der Beschäftigtenversicherung setzt entweder eine tatsächliche Arbeitsaufnahme oder zumindest das Entstehen eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt voraus nicht bloß den Abschluss eines Arbeitsvertrags (§186(1) SGB V). Hieran fehlte es, da die Klägerin vor der vereinbarten Arbeitsaufnahme erkrankte und auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung erwarb.
BSG B 1 KR 68/12 R Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum 31.3.2008 bestand nach AU-Feststellungen am 3. und 17.4.2008 nachgehender Versicherungsschutz mit Krankengeldanspruch. Der Versicherte war nicht „auffangversichert“. Es war nämlich bei den genannten Feststellungen der Arbeitsunfähigkeit davon auszugehen, dass bei vorausschauender Betrachtung spätestens nach Ablauf eines Monats nach Ende des bisherigen Versicherungsschutzes er als Beschäftigter mit Arbeitslosengeldanspruch versichert sein würde. Die Auffangversicherung begann erst am 1.5.2008, da er nicht anderweitig versichert war, insbesondere nicht wegen Arbeitslosengelbezugs oder Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs.
LSG Schleswig-Holstein vom 16.11.2012:
L5 KR 182/12B
"Nahtlosigkeit" - Folgen einer Falschberatung durch die Krankenkasse.
Mehr dazu hier
BAG Erfurt
AZ: 5 AZR 886/11
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber ohne Benennung expliziter Gründe eine AU Bescheinigung/ ein Attest (privat Versicherter AN) bereits am ersten Krankheitstag verlangen.
LSG Urteil LSG NRW vom 30.08.2012 Fortzahlung von Arbeitslosengeld statt Krankengeld nach §125 III (alte Fassung) trotz Wiedereingliederungsmaßnahme
LSG NRW L 16 KR 372/10 vom 23.08.2012 Anspruch auf Krankengeld trotz nicht aufgenommener Arbeit bei geschlossenem Arbeitsvertrag.
LSG NRW L16 KR 73/10 vom 14.07.2011 Krankengeldanspruch ab erstem Tag der AU-Schreibung, auch bei Stellenlosigkeit ab diesem Tag
LSG BW  L KR 284/12 vom 31.08.2012 und
LSG NRW  L5 KR 402/10 vom 05.05.2011
Gewahrte "Nahtlosigkeit" trotz AU_Bescheinigungen erst ab dem Folgetag oder nach Feiertag nach dem letzten Tag der AU-Bescheinigung.
LSG L16 KR 80/09
vom 17.02.2011
Blockfristberechnung bei "hinzugetretener Erkrankung".
LSG BW L 11 KR 3638/11 vom 12.03.2012    Bei verspäteter Meldung des Beschäftigungsendes an die Arbeitsagentur löst eine in diesem Zeitraum beginnende Arbeitsunfähigkeit keinen KG-Anspruch aus.
B 3 KR 10/15 R Krankengeldleistung bereits vor Elternzeit - Doppelbezug

 

Europäischer Gerichtshof, 18.3.2014: Urteile in den Rechtssachen C-167/12, C. D. / S. T. und C-363/12, Z. Nach EU-Recht haben Frauen, deren Kinder von Leihmüttern ausgetragen werden, keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Die Mitgliedsländer können günstigere Regelungen treffen.
BAG Erfurt
AZ: 5 AZR 886/11
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber ohne Benennung expliziter Gründe eine AU Bescheinigung/ ein Attest (privat Versicherter AN) bereits am ersten Krankheitstag verlangen.
LSG Urteil LSG NRW vom 30.08.2012 Fortzahlung von Arbeitslosengeld statt Krankengeld nach §125 III (alte Fassung) trotz Wiedereingliederungsmaßnahme
L7 AL 186/11 LSG Hessen Dreimonatige Sperrfrist der Arbeitsagentur bei hoher Abfindung und ohne Abwarten der ordentlichen Kündigung rechtens.
LSG BW L 11 KR 3638/11 vom 12.03.2012 Bei verspäteter Meldung des Beschäftigungsendes an die Arbeitsagentur löst eine in diesem Zeitraum beginnende Arbeitsunfähigkeit keinen KG-Anspruch aus.

 

L 9KR 691 17 B ER "... Aus den vorstehenden skirzzierten Grundsätzen zur Prüfung der Erforderlichkeit stationärer Krankenhausbehandlungen ergibt sich, dass eine Prüfung seitens des Krankenhauses vor/bei Aufnahme (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V) und seitens der Krankenkasse regelmäßig erst danach (insb. nach Eingang der Abrechnung) - ggf. unter Beauftragung des MDK (§ 275 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1C SGB V) - vorgenommen wird. Für Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der vom Krankenhaus erstellten Rechnung ergibt sich dies bereits aus der Natur der Sache. In diesem Sinne definierten die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR, Version 2019) in Abschnitt D002f die Hauptdiagnose als "Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Der Begriff nach Analyse bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war."

Mit dem Hinweis für Privatkliniken in der Fragestellung der Akutbehandlung und Vorabprüfung gilt ein anderes Vertragswesen, hierzu steht weitere Klärung durch die betreffeneden Fachbereiche aus. Da es sich nicht um Vertragskrankenhäuser handelt, ist o. g. Urteil nicht treffend.

 

Hessisches Landessozialgericht, 12.4.13, L3 U 28/10 Ein "Tennisellenbogen" ist nicht ursächlich auf eine Berufstätigkeit am Computer zurückzuführen
BSG vom 18.09.2012
AZ: B2 U 20/11 R
Jeder Arzt ist als Notfallhelfer über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger „kraft Gesetzes“ versichert, wenn er bei Nothilfe von einer „dritten Person“ niedergeschlagen/verletzt wird. Der UVT kann nicht argumentieren, der Arzt habe in seiner zusätzlichen Eigenschaft als niedergelassener Arzt gehandelt, obwohl das Ereignis sich vor dem eigenen Wohnhaus ereignete und er sich definitiv nicht in der Ausübung des kassenärztlichen Notdienstes befand.