Einsatz externer Gutachterinnen und Gutachter im MFB Behandlungsfehler
1. Einsatz externer Gutachterinnen und Gutachter
Dieses verbindliche Dokument regelt den Einsatz externer Gutachterinnen und Gutachter für den medizinischen Fachbereich Behandlungsfehler.
Die „Rekrutierung“ externer Gutachterinnen und Gutachter erfolgt regelhaft durch die persönliche Ansprache ausgewiesener Experten, wie z. B. leitende Krankenhausärzte, Universitätsprofessoren etc. durch die Leitung des Medizinischen Fachbereiches Behandlungsfehler. Hier sind über Jahrzehnte bestehende Kontakte zu universitären Einrichtungen hilfreich.
Die Gutachterin und der Gutachter muss Facharzt sein, bei Bedarf eine Zusatzbezeichnung vorweisen und über Erfahrung im Gutachtenwesen (z.B. Gerichtsgutachten, Gutachterkommission, Schlichtungsstelle) verfügen.
Bei Abschluss von Verträgen mit externen Gutachtern ist folgendes zu beachten:
- Mit jedem externen Gutachter ist ein Rahmenvertrag abzuschließen.
2. Kommunikation mit externen Gutachterinnen und Gutachtern
Im laufenden Begutachtungsverfahren bestehen jederzeit enger Kontakte zwischen der externen Gutachterin oder dem externen Gutachter und der Leitung des Medizinischen Fachbereiches Behandlungsfehler, so dass aktuell auftretende Probleme kurzfristig gelöst werden können (z. B. fehlende Krankenunterlagen, Rücksprachen zur Konkretisierung von Vorwürfen, Diskussion einer möglicherweise erforderliche Begutachtung durch ein weiteres Fachgebiet).
Die Aufrechterhaltung eines kompetenten externen Gutachterpools erfordert eine ständige und intensive kommunikative Interaktion zwischen externer Gutachterin oder externem Gutachter und der Leitung des Medizinischen Fachbereiches Behandlungsfehler. Nach Absprache findet ein Erfahrungsaustausch mit Fallbesprechungen statt.
Erkundigt sich die zuständige Krankenkasse nach dem Bearbeitungsstand, spätestens jedoch nach 6 Monaten, wird die externe Gutachterin oder der externe Gutachter angeschrieben, mit der Bitte um Sachstandsmitteilung und Erledigung.
Beim Aufbau dieses Gutachterpools wurde auch Sorge dafür getragen, dass eine Begutachtung auf „gleicher Augenhöhe“ fachlich und nach der Art der dem Fall zugrunde liegenden medizinischen Versorgung (ambulant/stationär) gegeben ist.
3. Qualitätssicherung
Die Leitung des Medizinischen Fachbereiches Behandlungsfehler oder dessen Vertretung liest alle extern erstellten Gutachten gegen. Ggf. werden die Gutachten hinterfragt und mit einem Zusatzvermerk an den Auftraggeber weitergegeben.
Die externen Gutachterinnen und Gutachter werden regelmäßig über spezifische Rechtsprechungen per Post informiert.