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Vorgaben zur Beauftragung externer Gutachter im KC Onkologie

1. Einführung

Das Kompetenz-Centrum Onkologie (KC Onkologie) strebt eine hochwertige fachonkologische und sozialmedizinische Beratung und Begutachtung im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) an.

Neben der eigenen fachärztlichen Qualifikation und Erfahrung im Fachgebiet Onkologie, die die Gutachterinnen und Gutachter im KC Onkologie vorhalten, können bei Bedarf und in Abhängigkeit von der Fragestellung des Beratungs- bzw. Begutachtungsauftrages auch externe Sachverständigen­stellungnahmen und –gutachten einbezogen werden.

Dieses Vorgabedokument dient der Sicherstellung des strukturierten Prozesses der Auftragsvergabe und Kooperation mit externen Gutachterinnen und Gutachtern außerhalb des KC Onkologie und der MDK-Gemein­schaft im Rahmen der Erstellung von schriftlichen, externen Sachverständigengutachten.

Sie ergänzt die Grundlagen der sozialmedizinischen Begutachtung im MDK und weitere Prozessrege­lungen im KC Onkologie (u. a. die Vorgaben zur KCO – Auftragsbearbeitung G1-G5 Gutachtenerstellung) und  konzentriert sich auf die Prozesse, die zusätzlich bei Inanspruchnahme von externen Gutachterinnen und Gutachtern zu berücksichtigen sind.

2. Zuständigkeit und Qualifikation

Verantwortlich für die Bearbeitung der Gutachtenaufträge sind die Leitung des KC Onkologie, die Mitarbeiter im KC Onkologie bzw. die mit der Gutachtenerstellung beauftragten Fachgutachterinnen und -gutachter.

Die formale und inhaltliche Zuständigkeit zur Bearbeitung von Gutachtenaufträgen ergibt sich aus dem Dokument Vorgaben zur KCO – Auftragsbearbeitung G1-G5 Gutachtenerstellung. Die fachliche Zuständigkeit der externen Fachgutachterinnen und -gutachter ergibt sich aus ihrer Qualifikation.

Die vom KC Onkologie beauftragten externen Fachgutachterinnen und -gutachter weisen eine fach­ärztliche Qualifikation und eine ausgewiesenen Expertise in dem für die Bearbeitung der Gutachten­fragestellung relevanten Facharztgebiet bzw. Schwerpunkt auf. Sie werden durch die Leitung des KC Onkologie nach Prüfung aussagefähiger Unterlagen zur Qualifikation und zum Tätigkeitsfeld (u. a. anhand von Publikationen) bestimmt.

3. Ablauf

Es werden die Abläufe beschrieben, die bei Einbeziehung der externen Fachbegutachtung gesondert anfallen und nicht in den Grundlagen der sozialmedizinischen Begutachtung im MDK oder in den mitgeltenden Dokumenten dargestellt sind.

Nr.

Tätigkeit

Dokumentation

Zuständigkeit

1

Nach Auftragseingang, Prüfung der Zuständigkeit und Sichtung des Gutachtenauftrags erfolgen Aktenanlage und Erfassung zugehöriger Unterlagen. Bei Feststellung der Notwendigkeit einer externen Fachbegutachtung durch die Leitung des KC Onkologie wird gleichzeitig festgelegt, welcher externe Experte beauftragt wird.

elektronische Auftrags-verwaltung

Sekretariat

Leitung KC Onkologie

Ärztliche Gutachter

2

Auftragszuteilung an die Gutachterin bzw. den Gutachter im KC Onkologie entsprechend des fachlichen Schwerpunktes

elektronische Auftrags-verwaltung

Leitung KC Onkologie

3

Auftragserteilung der externen Fachbegutachtung mit Versendung von

  • Gutachtenauftrag mit Angabe von Bearbeitungsfristen und -fragestellung
  • Gutachtenunterlagen und Anlagen
  • Gutachtervertrag

 

elektronische Auftrags-verwaltung

Sekretariat

Leitung KC Onkologie

Ärztliche Gutachter

4

Auftragsverwaltung, u. a. Archivierung der Auftrags-bezogenen Unterlagen und Gutachten, Versendung von Eingangsbestätigung, Auftragsdokumentation, Kommunikation mit dem Auftraggeber, ggf. Erinnerung bei säumiger Gutachtenerstellung etc.

elektronische Auftrags-verwaltung

Sekretariat

Leitung KC Onkologie

Ärztliche Gutachter

5

Erstellung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens durch externen Fachgutachter

elektronische Auftrags-verwaltung

Externer Fachgutachter

6

Annahme und Archivierung des externen Fachgutachtens

elektronische Auftrags-verwaltung

Sekretariat

7

Inhaltliche Prüfung des externen Fachgutachtens, ggf. Rücksprache mit der externen Gutachten bzw. dem externen Gutachter

elektronische Auftrags-verwaltung

Leitung KC Onkologie

Ärztliche Gutachter

8

Erstellung eines sozialmedizinischen Gutachtens unter Einbeziehung des externen Fachgutachtens

elektronische Auftrags-verwaltung

Leitung KC Onkologie

Ärztliche Gutachter

9

Versand des KCO-Gutachtens zusammen mit dem externen Fachgutachten und dem Evaluationsbogen an den Auftraggeber

elektronische Auftrags-verwaltung

Sekretariat

10

Verwaltung, Archivierung, Dokumentation etc. wie in „Vorgaben zur KCO – Auftragsbearbeitung G1-G5 Gutachtenerstellung“

elektronische Auftrags-verwaltung

Sekretariat

Erläuterung zu den Tätigkeitsschritten:

Zu 1 - 3:

Ist für die Auftragsbearbeitung eine Fachkompetenz außerhalb derjenigen, die im KC Onkologie oder im MDK bereit gestellt wird, erforderlich, kann eine externen Fachbegutachtung eingebogen werden.

Eine diesbezügliche Entscheidung wird durch die Leitung des KC Onkologie, ggf. nach Anregung durch die zuständige Gutachterin bzw. den Gutachter im KC Onkologie getroffen.

Gründe für die Beauftragung können sein, z. B. spezifische Fragestellungen, die zur Beantwortung eine besondere klinische Expertise auf einem medizinischen Spezialgebiet oder eine besondere Qualifikation erfordern (z. B. in der Beurteilung von Behandlungsfehlern oder medizin-technischen Sachverhalten) oder Fragestellungen, die ein nicht im KC Onkologie oder im MDK vertretenes Fachgebiet betreffen (z. B. Histopathologie).

Der Auftrag wird der Gutachterin bzw. dem Gutachter im KC Onkologie entsprechend des Schwer­punktes zugeteilt. Diese sind verantwortlich für den Ablauf der Beauftragung der externen Fachbegutachtung.

Die externe Fachgutachterin bzw. der externe Fachgutachter wird entsprechend der Qualifikation bestimmt (vgl. 3.2) und vertraglich als Honorargutachter beauftragt. Er erhält alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, einschließlich Auftragsschreiben mit Fristensetzung durch das KC Onkologie. Sofern erforderlich, wird die Auftragsfragestellung an die externe Fachbegutachtung durch das KC Onkologie ergänzt oder konkretisiert.

Zu 1, 4, 10, 11:

Hierzu sind die „Vorgaben zur KCO – Auftragsbearbeitung G1-G5 Gutachtenerstellung“ zu berücksichtigen.

Zu 5:

Das externe Fachgutachten muss die medizinisch-wissenschaftlichen Grundlagen, ggf. weitere klinische, technische und andere Besonderheiten, entsprechend der Fragestellung, berücksichtigen. Es wird in Word-Version erstellt (einschließlich von 2 Kopien).

Zu 8, 9:

Im KC Onkologie prüft die Gutachterin bzw. der Gutachter das externe Fachgutachten nach formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten. Sollten Ergänzungen oder Änderungen angezeigt sein, erfolgt eine schriftliche Bitte zur ergänzenden Stellungnahme im externen Fachgutachten.

Das Gutachten des KC Onkologie fasst die wesentlichen Aussagen des externen Fachgutachtens zusammen, um diese im Hinblick auf sozialrechtliche bzw. -medizinische Grundlagen bzw. Kontexte der onkologischen Versorgung einzuordnen. Das Gutachtenergebnis an den Ursprungsauftraggeber enthält abschließende sozialmedizinische Bewertungen oder Empfehlungen.

Zu 10:

Als Rückantwort enthält der Ursprungsauftraggeber das externe Fachgutachten (Kopie) und das zusammenfassende sozialmedizinische Gutachten des KC Onkologie.

4. Hinweise und Anmerkungen

Stand: 19.09.2017

 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text jeweils die männliche Bezeichnung gewählt. Dies schließt die weibliche Bezeichnung mit ein.

 

Mitgeltende Dokumente

* im KC Onkologie verfügbar

Art

Name

Vorlagen / Templates

Evaluationsbogen*

Übersichten

Aufgabenverteilung im KC Onkologie, Prof. Dr. Heyll

Vorgaben