Auslandsbehandlung - "Komadiagnostik" - Neurologie Lüttich
| Methode | Auslandsbehandlung "Coma Science Group" (Steven Laureys), Uniklinik Lüttich |
|---|---|
| OPS | ./. |
| Indikation | Differenzialdiagnostik: schwere qualitative Bewusstseinsstörung |
| ICD | G93.80 |
| Oberkategorie | ./. |
| (Haupt-)Fachgebiet | Neurologie |
| Zuständigkeit in NR | ASP Neurologie (nur im Verbund Süd: 1. Gutachten) ASP Methodenbewertung (2. Gutachten) In Absprache mit der Leitung der Fachbereiche. |
| Datum Erstellung | 03.08.2017 |
| Dokumentenart | Beispielgutachten aus Juli 2017 |
| Autor | Dr. Olaf Weingart |
| Datum der letzten Bearbeitung | 01.08.2017 |
| vorhandene Dokumente | |
| Kurzbeschreibung | Zur weiteren Differenzialdiagnostik bei Patienten mit schweren qualitativen Bewusstseinsstörungen, wie beispielsweise
wird gehäuft die Kostenübernahme eines Krankenhausaufenthaltes zur weiteren Untersuchung im Studienzentrum für Koma und Bewusstseinsstörungen in der Neurologischen Abteilung des Universitätsklinikums Lüttich (Prof. Steven Laureys) beantragt. Hier wird im Rahmen einer stationären Diagnostik eine komplexe Diagnostik inklusive funktioneller MRT-Untersuchungen (fMRT), und Positronen-Emissions-Tomographie (PET) durchgeführt. Die zu therapeutisch relevante Entscheidungen führende klinische und apparative (mit Ausnahme des PET) Differenzialdiagnostik steht grundsätzlich auch in Deutschland den Versicherten im Vertragssystem zur Verfügung. |
| Urteile | Keine bekannt |
| Art der Leistungserbringung | Behandlung im EU-Ausland (stationär) |
| Fazit | Es handelt sich insbesondere bei fMRT und PET um Methoden deren Relevanz für die Differenzialdiagnostik und weitere Spezifizierung der qualitativen Bewusstseinsstörung zurzeit erforscht wird.
|
| Kommentare/Hinweise | Da die vorgelegten Berichte (z.B. aus Rehabilitationskliniken) oft unzureichende Beschreibungen der vorliegenden neurologischen Syndrome im Verlauf enthalten, sollte das Erstgutachten durch die ASP Neurologie erfolgen. Ziel ist hierbei auch, diagnostische/therapeutische Konsequenzen im fachärztlichen Gutachten zu identifizieren. Bei Bedarf wäre auch darzustellen, welche Unterlagen/Befunde in der Erstvorlage fehlen bzw. mit welchen Verfahren die notwendige Spezifizierung der Diagnose ggf. auch in Deutschland erreicht werden kann (CAVE z.B. Verdacht auf Locked-In-Syndrom). Rückfragen-/Rückmeldungen bitte an die Leiter der MFB Neurologie und Methodenbewertung. |