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Auslandsbehandlung - "Komadiagnostik" - Neurologie Lüttich

Methode Auslandsbehandlung
"Coma Science Group" (Steven Laureys), Uniklinik Lüttich                                                                                                          
OPS ./.
Indikation Differenzialdiagnostik: schwere qualitative Bewusstseinsstörung
ICD G93.80
Oberkategorie ./.
(Haupt-)Fachgebiet Neurologie
Zuständigkeit in NR ASP Neurologie (nur im Verbund Süd: 1. Gutachten)
ASP Methodenbewertung (2. Gutachten)

In Absprache mit der Leitung der Fachbereiche.
Datum Erstellung 03.08.2017
Dokumentenart Beispielgutachten aus Juli 2017
Autor Dr. Olaf Weingart
Datum der letzten Bearbeitung 01.08.2017
vorhandene Dokumente
Kurzbeschreibung

Zur weiteren Differenzialdiagnostik bei Patienten mit schweren qualitativen Bewusstseinsstörungen, wie beispielsweise

  • persistierenden vegetativen Status (PVS), Syndrom der reaktionslosen Wachheit, früher auch als Apallisches Syndrom/Wachkoma bezeichnet
  • minimaler Bewusstseinszustand (MCS)
  • Locked-In-Syndrom

wird gehäuft die Kostenübernahme eines Krankenhausaufenthaltes zur weiteren Untersuchung im Studienzentrum für Koma und Bewusstseinsstörungen in der Neurologischen Abteilung des Universitätsklinikums Lüttich (Prof. Steven Laureys) beantragt.

Hier wird im Rahmen einer stationären Diagnostik eine komplexe Diagnostik inklusive funktioneller MRT-Untersuchungen (fMRT), und Positronen-Emissions-Tomographie (PET) durchgeführt. Die zu therapeutisch relevante Entscheidungen führende klinische und apparative (mit Ausnahme des PET) Differenzialdiagnostik steht grundsätzlich auch in Deutschland den Versicherten im Vertragssystem zur Verfügung.
Urteile Keine bekannt
Art der Leistungserbringung Behandlung im EU-Ausland (stationär)
Fazit

Es handelt sich insbesondere bei fMRT und PET um Methoden deren Relevanz für die Differenzialdiagnostik und weitere Spezifizierung der qualitativen Bewusstseinsstörung zurzeit erforscht wird.

  • Eine Kostenübernahme kann der GKV sozialmedizinisch nicht empfohlen werden.
  • Es ist vorrangig auf die Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie in Deutschland (ggf. zu spezifischen Fragestellungen) zu verweisen.
Kommentare/Hinweise

Da die vorgelegten Berichte (z.B. aus Rehabilitationskliniken) oft unzureichende Beschreibungen der vorliegenden neurologischen Syndrome im Verlauf enthalten, sollte das Erstgutachten durch die ASP Neurologie erfolgen. Ziel ist hierbei auch, diagnostische/therapeutische Konsequenzen im fachärztlichen Gutachten zu identifizieren.

Bei Bedarf wäre auch darzustellen, welche Unterlagen/Befunde in der Erstvorlage fehlen bzw. mit welchen Verfahren die notwendige Spezifizierung der Diagnose ggf. auch in Deutschland erreicht werden kann (CAVE z.B. Verdacht auf Locked-In-Syndrom).

Rückfragen-/Rückmeldungen bitte an die Leiter der MFB Neurologie und Methodenbewertung.