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Brochoskopische Radiofrequenzablation bei COPD

Methode

Brochoskopische Radiofrequenzablation bei COPD

Synonym: targeted lung denervation (TLD)

OPS5.329.6 bronchoskopische Radiofrequenzablation
IndikationCOPD (schwere)
ICDJ44.- Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit
OberkategorieTherapie
Zuständigkeit in NR
  • ASP Methodenbewertung (Anträge „außervertraglich“
    z.B. im Vorfeld einer Behandlung im Krankenhaus
  • KHF des Medizinischen Dienstes Nordrhein (bei Prüfung im Nachgang)
Datum Einstellung15.09.2020
DokumentenartBeispielgutachten
AutorDr. Olaf Weingart
Datum der letzten Bearbeitung

29.08.2020

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung

vorhandene DokumenteBeispielgutachten aus Anfrage der AOK Juli 2020
Kurzbeschreibung

Kurzbeschreibung des Krankheitsbilds:
Bei der COPD typische Atemwegsobstruktion wird mit einer erhöhten Aktivität der parasympathischen Innervierung der Atemwege in Verbindung gebracht.

Kurzbeschreibung der Methode:
Die TLD (targeted lung denervation) ist ein bronchoskopisches Verfahren, bei dem ein Radiofrequenzkatheter im rechten und/oder linken Hauptbronchus platziert wird, um an der äußeren Oberfläche der Bronchialwand eine thermische Läsion zu erzeugen. Hierdurch sollen die dort verlaufenden Motoaxone der bronchialen Nervenstränge zerstört werden, die parasympathische Signale weiterleiten. Als Folge soll der parasympathische Tonus unterbrochen und die Atemwegsobstruktion verhindert werden.

Die TLD soll ihre Wirkung über eine thermische, irreversible Schädigung der Motoaxone der bronchialen Nervenstränge, die sich an der äußeren Oberfläche der Hauptbronchien befinden, entfalten. Diese Nervenäste sind Teil der parasympathischen Innervation des Bronchialsystems und regulieren über die Ausschüttung von Acetylcholin und dessen Bindung an Rezeptoren den Muskeltonus der glatten Muskelzellen in den Bronchialwänden sowie die Sekretion von Mukus in den Atemwegen. Ein spezielles in den Radiofrequenzkatheter integriertes Kühlsystem soll die Bronchialschleimhaut an den Behandlungsstellen schützen und Gewebeschäden an Speiseröhre und den an ihrer Oberfläche verlaufenden Nerven sowie an Pulmonalgefäßen, Lunge und Herz verhindern.

Der G-BA hat am 04.10.2018 entschieden, die Beschlussfassung im Verfahren „Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und Patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung“ bis zum 31.12.2023 auszusetzen.

UrteileKeine aktuellen nach G-BA Beschluss und Änderung im § 39 Abs. 1 Satz1 SGB V in (I 2020) bekannt.

Art der

Leistungserbringung

stationär
Fazit

Bei Fragen zur Prüfung Therapie in einem zugelassenen Krankenhaus im Vorfeld erfolgte eine gelegentlich eingeforderte Abgabe einer Kostenübernahmerklärung zum Eingriff außerhalb der Verträge. Daher ist hier eine Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung nur unter Bedingungen § 2 Abs. 1a SGB V und auf die Regularien der Vergütung zu verweisen.

Es sollte daher immer eine Einzel fallbezognene Aussage zum gesonderten Anspruch aus § 2 Abs. 1a SGB V erfolgen.

Kommentar/ Hinweise

Für Begutachtung der Leistungspflicht im Rahmen der stationären Leistungs sind die Hilfen es MFB SV zu  Anfragen im Vorfeld einer stationären Behandlung unverändert gültig. Wenn keine Ausnahmetatbestände § 2 Abs. 1 a SGBV im Einzelfall vorliegt.
Aussage hierzu und ggf. analog der Vorgaben des (MFB SV_NR). Weitere wie ggf. fehlendes Muster 2 (siehe Beispielgutachen).

Wie u.a. der zusammenfassenden Dokumentation des G-BA zum „Beratungsverfahren Methodenbewertung RL-Methoden Krankenhausbehandlung: Lungenvolumenreduktionverfahren beim schweren Lungenemphysem“(Stand März 2019) hinterlegten Stellungnahme der DGP (S 97 f) ist der Hinweis zu entnehmen, dass gegen das Urteil des BSG (B 1 KR 17/17 R vom 19.12.2017) eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde, die derzeit unter Az. 1 BvR 562/18 weiter anhängig ist.

Bei Prüfung im Nachgang in Rücksprache mit MFB Stationäre Versorgung . bezüglich aktuellen Neuerungen zur Anwendung der Neuerungen § 39 Abs. 1  a SGBV (Auslegung des Potenzialbergriffes In § 39 Absatz 1 Satz 1 neu (ggf. nach EIRD) für Leistungen ab 1.1. 2020.

Sollten sich Fragen zum Vorgehen und oder  Einschätzung der aktuellen Studienlage ergeben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.

Weitere Informationen:

G-BA Beschuss vom 04.10.2018
Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung:  Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: https://www.g-ba.de/beschluesse/3518/

G-BA Beschuss vom 19.12.2009 Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (18.07.2020 In Kraft getreten) https://www.g-ba.de/beschluesse/4125/

Ergebnisse der Airflow Studie liegen nicht vor.