ChondroFiller - Knorpelaufbautherapie
| Methode | Knorpelaufbautherapie mit ChondroFiller (biologischer Knorpelersatz) am Kniegelenk |
|---|---|
| OPS | 5-812.e** Knorpelglättung (Chondroplastik) Kniegelenk |
| Indikation | Gonarthrose [Arthrose des Kniegelenkes] |
| ICD | M17.- |
| (Haupt-)Fachgebiet | Orthopädie, Unfallchirurgie |
| Zuständigkeit in NR | ASP Methodenbewertung |
| Datum Erstellung | 19.08.2022 |
| Dokumentenart | Beispielgutachten aus 03/2017 |
| Autorin | Meike Hansen |
| Datum der letzten Bearbeitung | 09.08.2022 |
| vorhandene Dokumente | |
| Kurzbeschreibung | Bei der Therapie von Gelenkschäden sind aus biologischer Sicht grundsätzlich chondrale von osteochondralen Defekten zu unterscheiden, wobei die Defekte mit Beteiligung des subchondralen Knochens ein autogenes Regenerationspotenzial besitzen. Hierbei wird das Selbstheilungspotenzial durch Aktivierung der mesenchymalen Knochenmarkstammzellen genutzt. Dieses Prinzip machen sich auch die sog. Augmentationstechniken zur Knorpelregeneration zunutze. Knorpelaufbautherapie mit biologischem Knorpelersatz unter Nutzung von hochreinen, nativen Kollagenzellen aus dem Labor |
| Urteile | keine bekannt |
| Art der Leistungserbringung | Stationär |
| Fazit | Zum Schutz vor unerprobten Therapien ist Kostenübernahme des ChrondroFillerliquid zulasten der GKV sozialmedizinisch nicht empfohlen. |
| Kommentare/Hinweise | Gemäß eigener Auskunft hat die Firma Amedrix 2012 für ChondroFillergel und 2013 für das biologische Implantat ChondroFillerliquid das CE-Kennzeichen und damit die EU-Zulassung als Medizinprodukt erhalten. Beide Produkte sind als Medizinprodukte der Klasse III eingestuft. In der Arzneimittel-Richtlinie ist der ChondroFillerliquid nicht in der Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte der Anlage V aufgeführt. Das Medizinprodukt ist nicht als ATMP einzustufen, da es sich um kein biotechnologisch bearbeitetes Gewebeprodukt handelt. Arthroskopische Eingriffe, die primär aufgrund der Diagnose Gonarthrose durchgeführt werden, sind gemäß Nr. 53 der Anlage II der Richtlinie Methoden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vertragsärztliche Versorgung nicht mehr über den EBM berechnungsfähig. Eingriffe, die aufgrund von Traumen, einer akuten Gelenkblockade oder einer meniskusbezogenen Indikation erfolgen, bei der die bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist, bleiben von diesem Beschluss zum Ausschluss der GKV-Leistung unberührt, sofern die vorliegenden Symptome zuverlässig auf die genannten Veränderungen an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken zurückzuführen und durch eine arthroskopische Intervention zu beeinflussen sind. Das Verfahren der Knorpelaufbautherapie mit zellfreiem Kollagenimplantat wie ChondroFiller ist im G-BA bisher nicht beraten worden. |