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Digitale Volumentomographie (DVT)

Methode Digitale Volumentomographie (DVT)
Indikation Zahn- und Kiefererkrankungen (diverse)
(Haupt)Fachgebiet
  • Zahnmedizin
  • Radiologie
Zuständigkeit in NR ASP Methodenbewertung
Datum Einstellung 30.03.2022
Autor Dr. Olaf Weingart
Datum der letzten Bearbeitung

29.03.2022
 

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.
vorhandene Dokumente Kurzinfo Medizinischer Dienst Nordrhein
Kurzbeschreibung

Kurzbeschreibung des Krankheitsbildes:
Das Verfahren wird im Kontext kieferchirurgischer Behandlungen angewendet und unter anderem auch in der Implantologie angewendet.

Kurzbeschreibung der Methode:
Bei der digitalen Volumentomographie (DVT) handelt es sich um ein dreidimensionales Schnittbildverfahren unter Nutzung von Röntgenstrahlen.
 

Dabei wird eine große Anzahl von einzelnen Röntgen-Projektionsaufnahmen und somit von Datensätzen erzeugt, aus welchen mittels eines mathematischen Prozesses (Rückprojektionsverfahren) computergestützt ein 3-D-Volumen der abgebildeten Region berechnet wird. Dieses Verfahren ermöglicht es unter anderem, räumliche Aufnahmen des Kopfes und insbesondere des Gesichtsschädels zu erstellen.
 

Das in zahnärztlichen Praxen verfügbare radiologische Bildgebungsverfahren wird von diesen gerne auch in Vorbereitung zu kieferchirurgischen Eingriffen genutzt,  da es das zu untersuchende Gebiet – i. d. R. den Gesichtsschädel mit Ober- und Unterkiefer bzw. kleinere Bereiche – erlaubt darzustellen.
 

Für die meisten Alltagsfragestellungen (u. a. Zahnextraktion) stehen in der Zahnarztpraxis erbringbare und nach BEMA abrechenbare Alternativen zur Verfügung: konventionelles Röntgen (Orthopantomogramm – OPG) und bei Bedarf der Darstellung in der 2. Ebene die Aufnahme nach Clementschitsch zur Verfügung.
relevante Urteile keine bekannt
Art der Leistungserbringung ambulant
Fazit

Die DVT ist kein Bestandteil der vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung, da sie nicht im EBM oder BEMA abgebildet ist (NUB im Sinne von § 135 SGB V)sund somit keine GKV-Leistung.

Kommentar/ Hinweise

Der Aufwand wird von einzelnen Zahnarztpraxen unterschiedlich gesehen, mangels Vergütungsvereinbarung mit der GKV (BEMA) kommt es zu Anträgen auf Kostenübernahme außervertraglicher Leistungen nach GOZ, bekannt sind Beträge von 80-160 Euro.
 

Um ein DVT-System in der Zahnarztpraxis nutzen zu können, benötigen Zahnärzte in Deutschland eine spezielle DVT-Fachkunde. Voraussetzung ist ein Kurs mit der offiziellen Bezeichnung „Spezialkurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz – Digitale Volumentomographie“.
 

Für spezifische Fragen wie Abklärung unklarer Raumforderungen ist es möglich, weitere erforderliche und notwendige Diagnostik durch vertragsärztlich tätige Radiologen erbringen zu lassen. Beispielsweise beinhaltet die CT Untersuchung des Gesichtsschädels (EBM GOP 34320)
u. a. die Anfertigung von Dünnschichten (≤4 mm) als obligaten Leistungsinhalt.

 

Sollten sich Fragen ergeben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.