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Pasha-Katheter

Methode Epidurale Gepulste Radiofrequenztherapie/Pasha-Katheter                                                                                                           
OPS OPS 5-039.38 - Implantation einer temporären Multifunktionselektrode in den Epidural- oder Spinalraum zur gepulsten Radiofrequenzbehandlung, perkutan; inkl.: Gepulste Radiofrequenzbehandlung an Spinalganglien
 

Hinweis:

Der OPS 5-059.f Gepulste Radiofrequenzbehandlung an Ganglien beschreibt nicht die epidurale Elektrodeneinbringung an den Spinalganglien (s.o.) sondern die (ggf. wiederholte) Therapie.
Indikation Schmerzsymptome durch Nervenschädigung (am Rücken)
ICD G 54,-  / G 55,-  / M50, - / M51, - / M53, - / M54, -
Oberkategorie ./.
(Haupt-)Fachgebiet Schmerztherapie/Orthopädie/Neurochirurgie
Zuständigkeit in NR

ASP Methodenbewertung

KHF
Datum Erstellung 03.02.2017
Dokumentenart Beispielgutachten
Autor Meike Hansen/Dr. Olaf Weingart
Datum der letzten Bearbeitung

31.05.2017

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.

vorhandene Dokumente
Kurzbeschreibung

Neben der klassischen Radiofrequenz zur thermischen, unwiderruflichen Verödung der Schmerznerven soll die gepulste Radiofrequenztherapie (ePRF) durch Neuromodulation über Feldeffekte wirken. Durch die gepulste Anwendung wird eine Denaturierung durch Hitze (Temperatur unter 42°C)vermieden, somit ist hier eine Temperaturkontrolle über Sensor unerlässlich. Die ePRF hat insbesondere als epidurale Therapie im Bereich der Spinalganglien und oder Rückenmarks-nahen Nerven Verbreitung gefunden.

Der grundsätzliche Ablauf der gepulste Radiofrequenztherapie (ePRF)  unterscheidet sich nicht von ähnlichen (minimal) invasiven Verfahren zur Schmerztherapie wie der periradikulären Therapie (PRT). Nach Lokalanästhesie und Inzision der Haut wird die Elektrode an die vorgesehene Stelle vorgebracht. Die Lokalisationskontrolle erfolgt in der Regel durch bildgebende Verfahren (Röntgenbildwandler mit Kontrastmittel oder CT) und einer sog. Teststimulation, um zwischen sensorischen und motorischen Bahnen zu unterscheiden. Nach Sicherstellung einer ausreichenden Nähe zur sensorischen Nervenbahn wird die (gepulste) Radiofrequenztherapie durchgeführt.

Der Eingriff kann auch bei epiduraler Lokalisation grundsätzlich ambulant erfolgen, hier gelten generell die gleichen Anforderungen wie sie an invasive Eingriffe mit Eröffnung des Epiduralraumes zu stellen sind. An Komplikationen sind Infektionen, Schädigungen der Strukturen des Wirbelkanals und Rückenmarks sowie ein Postpunktionskopfschmerz bekannt. Auch wenn die ePRF grundsätzlich mit fast allen Radiofrequenzsystemen (Elektrode mit Temperatursensor und RF-Generator) durchgeführt werden kann, wird diese oft mit der sog Pasha-Katheter™ durchgeführt.

Der sog. Pasha-Katheter™ ist eine flexible Mulitifunktionselektrode, welche neben der Stimulation der Nerven des Rückenmarks und Applikation der Radiofrequenz auch über einen eigenen Zugangsweg (Kanal) eine lokale und ggf. auch kontinuierliche Injektion ermöglicht. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bei der gepulsten Radiofrequenztherapie eine Anfangsverschlimmerung beschrieben wird, kann durch die Applikation von Lokalanästhetika eine ggf. mehrtägige epidurale Schmerztherapie ohne Katheterneuanlage erfolgen.

Urteile ./.
Art der Leistungserbringung Ambulante oder stationäre Versorgung
Fazit

Ein Nutzenbeleg für die ePRF im Sinne §§ 2, 12 und 70 SGB V ist für keine Lokalisation bekannt, grundsätzlich stehen schmerztherapeutische Interventionen auch in der vertragsärztlichen Versorgung in einer Vielzahl zur Verfügung.

Vorrangig ist dabei auf evidenzbasierte Standardmethoden wie sie unter anderem in der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz empfohlen werden zu verweisen, hierzu gehört neben der ggf. spezifisch erforderlichen Diagnostik, insbesondere bei chronischen unspezifischer Schmerzsymptomatik, auch die konservative Therapie.
Kommentare/Hinweise

Das Verfahren ist grundsätzlich ambulant möglich, somit wäre im Krankenhaus zu prüfen, ob eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit aufgrund von individuellen Faktoren unabhängig der Schmerztherapie besteht.

(Hinweise hierzu können z. B. auch dem Gutachten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg zum OPS 8-918 – multimodale Schmerztherapie (2012) – entnommen werden).

Es ist offen, ob Sachkosten für die interventionellen EBM-Leistungen, wie z. B. die GOP 34503 (Bildwandler-gestützte Intervention(en) an der Wirbelsäule) gegenüber der KV Nordrhein geltend gemacht werden. Mangels Nutzenbeleg kann hierfür in der Regel keine sozialmedizinische Empfehlung abgegeben werden.