Fetales MRT
| Methode | Fetales MRT |
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| OPS | ./. |
| Indikation | Diagnostik pränataler Fehlbildungen |
| ICD | ./. |
| Oberkategorie | ./. |
| (Haupt-)Fachgebiet | Gynäkologie (Radiologie) |
| Zuständigkeit in NR | ASP Methodenbewertung |
| Datum Erstellung | 06.11.2017 Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung. |
| Dokumentenart | Beispielgutachten im Sozialgerichtverfahren (September 2017) |
| Autor | Dr. Olaf Weingart in Abstimmung mit Dr. Buchstab und Dr. Seehausen |
| Datum der letzten Bearbeitung | 25.10.2017 |
| vorhandene Dokumente |
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| Kurzbeschreibung | Die MRT-Technik ermöglicht auch die Darstellung fetaler Strukturen in Utero, sodass diese häufig genutzt wird, um die im Rahmen der Ultraschalldiagnostik entdeckten fetalen Pathologie zu bestätigen, komplexe Pathologien auszuschließen oder das Ausmaß von Malformationen abzuschätzen und ggf. auch Therapieoptionen und der Therapieplanung zu dienen. Neben Veränderungen im Hirn (cerebrale Malformationen) wird das Verfahren auch im Bereich der Weichteilsveränderungen, bei Veränderungen von Spaltbildungen, Malformationen und Transfer Ösophagus, im Thoraxbereich oder im Genitalbereich eingesetzt. Insbesondere bei der Bestätigungsdiagnostik komplexer Fehlbildungen oder Hirnfehlbindungen wird die fetale MRT auch zur Entscheidungsfindung im Rahmen des Schwangerschaftsabbruches genutzt. Bei anderen Fragestellungen kann die fetale MRT auch zur unmittelbaren Therapieplanung (z.B. neurochirurgische Versorgung), teilweise auch intrauterin (z. B. Fetalchirurgie) genutzt werden, dies erfolgt jedoch in spezialisierten Zentren. |
| Urteile | Zum Zeitpunkt der Erstellung sind keine spezifischen Urteile bekannt. |
| Art der Leistungserbringung | Diagnostik (NUB) |
| Fazit | Die pränatale MRT Diagnostik ist nicht im EBM und der Mutterschafts-Richtlinie des G-BA abgebildet und als NUB keine Leistung der GKV:
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| Kommentare/Hinweise | MRT-Untersuchungen (um z. B. auch über intensivmedizinisch kinderneurochirurgische Maßnahmen oder auch in Einzelfällen durchzuführende pränatale Therapien entscheiden zu können) werden in der Regel im Rahmen der stationären Therapie von hochspezialisierten Zentren erbracht. Diese können nach Vorgaben des KHEntgG im Rahmen der DRG-Pauschalen vom Krankenhaus abgerechnet werden, sodass es hier nicht zu Vorlagen kommen sollte. |