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Fetales MRT

Methode  Fetales MRT                                                                                                          
OPS ./.
Indikation Diagnostik pränataler Fehlbildungen
ICD ./.
Oberkategorie ./.
(Haupt-)Fachgebiet Gynäkologie (Radiologie)
Zuständigkeit in NR ASP Methodenbewertung
Datum Erstellung

06.11.2017

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.

Dokumentenart Beispielgutachten im Sozialgerichtverfahren (September 2017)
Autor Dr. Olaf Weingart in Abstimmung mit Dr. Buchstab und Dr. Seehausen
Datum der letzten Bearbeitung 25.10.2017
vorhandene Dokumente
Kurzbeschreibung

Die MRT-Technik ermöglicht auch die Darstellung fetaler Strukturen in Utero, sodass diese häufig genutzt wird, um die im Rahmen der Ultraschalldiagnostik entdeckten fetalen Pathologie zu bestätigen, komplexe Pathologien auszuschließen oder das Ausmaß von Malformationen abzuschätzen und ggf. auch Therapieoptionen und der Therapieplanung zu dienen. Neben Veränderungen im Hirn (cerebrale Malformationen) wird das Verfahren auch im Bereich der Weichteilsveränderungen, bei Veränderungen von Spaltbildungen, Malformationen und Transfer Ösophagus, im Thoraxbereich oder im Genitalbereich eingesetzt.

Insbesondere bei der Bestätigungsdiagnostik komplexer Fehlbildungen oder Hirnfehlbindungen wird die fetale MRT auch zur Entscheidungsfindung im Rahmen des Schwangerschaftsabbruches genutzt.

Bei anderen Fragestellungen kann die fetale MRT auch zur unmittelbaren Therapieplanung (z.B. neurochirurgische Versorgung), teilweise auch intrauterin (z. B. Fetalchirurgie) genutzt werden, dies erfolgt jedoch in spezialisierten Zentren.
Urteile Zum Zeitpunkt der Erstellung sind keine spezifischen Urteile bekannt.
Art der Leistungserbringung Diagnostik (NUB)
Fazit

Die pränatale MRT Diagnostik ist nicht im EBM und der Mutterschafts-Richtlinie des G-BA abgebildet und als NUB keine Leistung der GKV:

  • Die vorwiegend im Rahmen der pränatalen (Bestätigungs-) Diagnostik beantragte NUB Leistung kann auch auf Grund eines vom Medizinischen Dienst nicht zu lösenden Wertewiderspruchs (vgl. L 5 KR 720/11 ER) auch über die grundrecht-orientierten Ansprüche regelhaft sozialmedizinisch nicht empfohlen werden.
  • Die Leistungen mit therapeutischer Konsequenz für den Feten (u.a. Fetalchirurgie) werden den spezialisierten Zentren vorbehalten.
Kommentare/Hinweise

MRT-Untersuchungen (um z. B. auch über intensivmedizinisch kinderneurochirurgische Maßnahmen oder auch in Einzelfällen durchzuführende pränatale Therapien entscheiden zu können) werden in der Regel im Rahmen der stationären Therapie von hochspezialisierten Zentren erbracht.

Diese können nach Vorgaben des KHEntgG im Rahmen der DRG-Pauschalen vom Krankenhaus abgerechnet werden, sodass es hier nicht zu Vorlagen kommen sollte.