Moyamoya-Syndrom
| Methode | Auslandsbehandlung bei Kindern mit Moyamoya-Syndrom – Wasser-PET CT mit Diamox-Challenge Kinderspital Zürich (Schweiz) |
|---|---|
| OPS | ./. |
| Indikation | Moyamoya-Syndrom |
| ICD | I67.5 Moyamoya-Syndrom |
| Oberkategorie | Diagnostik |
| (Haupt-)Fachgebiet | Radiologie |
| Zuständigkeit in NR | ASP Methodenbewertung |
| Datum Erstellung | 31.07.2020 |
| Dokumentenart | Kurzinfo des Medizinschen Dienstes Nordrhein |
| Autor | Meike Hansen/Dr. Olaf Weingart |
| Datum der letzten Bearbeitung | 28.07.2020 |
| vorhandene Dokumente | Arbeitshilfe der SEG 4 und SEG 7 zur Begutachtung von Methoden im Krankenhaus im Ausland (Stand 04/2009) |
| Kurzbeschreibung | Kurzbeschreibung des Krankheitsbilds:
Bei der juvenilen Form geht den transienten oder permanenten Defiziten oftmals eine Periode von Hyperventilation, Fieber oder aktiver körperlicher Betätigung voraus. In selteneren Fällen kann sich die Erstmanifestation aber auch auf Kopfschmerzattacken, die meist morgens auftreten und von Übelkeit begleitet werden, zerebrale Krampfanfälle (fokal oder primär generalisiert) oder unwillkürliche, meist choreiforme Bewegungsstörungen, welche durch körperliche Anspannung, emotionalen Stress oder Schreien auslösbar sind, beschränken.
Die klinischen Symptome können u.a. rezidivierende transitorisch ischämische Episoden sein. Nach der Diagnosesicherung ist eine gezielte neurochirurgische Revaskularisierungsoperation indiziert, wodurch die oftmals rezidivierenden ischämischen Insulte vermieden werden können.
Kurzbeschreibung der Methode:
Diagnose mit Wasser-PET CT mit Diamox-Challenge zur Bestimmung der Reservekapazität:
Ggf. folgende Therapie: Chirurgische Revaskularisierung (Bypass-Operation), z. B. Anastomose zwischen A. temporalis superficialis und A. cerebri media.
Bei dem hochspezialisierten neurochirurgischen Eingriff handelt es sich um eine Anlage eines (EC-IC-)-Gefäß-Bypasses. Dabei wird eine operative Verbindung zwischen der Schläfenarterie (Arteria temporalis superficialis) und einer Hirnarterie (Arteria cerebri media) gelegt.
Textbaustein (erstellt auf Basis eines Einzelfalls): Nach Kenntnis des Medizinischen Dienstes Nordrhein steht für die Durchführung der beantragten Untersuchung in der Altersgruppe derzeit keine innerdeutsche Abteilung bzw. keine alternatives Behandlungsangebot für Kinder mit schwerwiegender Erkrankung in Deutschland zur Verfügung. |
| Urteile | Keine bekannt |
| Art der Leistungserbringung | Behandlung im Ausland – Schweiz – (stationär) |
| Fazit | Eine Kostenübernahme kann sozialmedizinisch – unter Berücksichtigung der §§ 13 und 18 SGB V – für die Krankenhausbehandlung im Kinderspital Zürich im besonderen Einzelfall empfohlen. |
| Kommentare/Hinweise | Eine Kostenerstattung vollstationärer Krankenhausbehandlung im Ausland nach § 13 SGB V setzt die vorherige Genehmigung der Krankenkasse voraus. Diese Zustimmung darf nur versagt werden, wenn die gleiche oder eine für den Versicherten ebenso wirksame, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit rechtzeitig bei einem Vertragspartner der Krankenkasse im Inland erlangt werden kann.
Für die Entscheidung über die Genehmigung einer Krankenhausbehandlung in anderen EWR-Staaten/der Schweiz sind neben medizinischen Aspekten insbesondere individuelle Bedürfnisse der Versicherten (z. B. Sprachprobleme, Nähe zur Familie), die die Behandlung positiv beeinflussen können, zu berücksichtigen.
Siehe auch Arbeitshilfe der SEG 4 und SEG 7 zur Begutachtung von Methoden im Krankenhaus im Ausland (Stand 04/2009).
Versicherte können Leistungsansprüche u. a. bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EWR-Staat oder in der Schweiz wahlweise auf Basis von zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen geltend machen:
Für erwachsene Patienten besteht in Nordrhein eine Behandlungmöglichkeit im Alfred Krupp Krankenhaus Essen. Weitere Informationen:
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