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Rapiscan

Methode Regadenoson - Rapiscan ®: zur pharmakodynamischen Belastungsuntersuchung  bei SPECT
OPS Nicht bekannt
Indikation Verdacht auf koronare Herzerkrankung (KHK)
ICD

I25 0 V - Verdacht auf Chronische ischämische Herzkrankheit

(Haupt)Fachgebiet Kardiologie /Nuklearmedizin
Zuständigkeit in NR ASP Pharmakologie /Methodenbewertung
Datum Einstellung 05.10.2022
Datum der letzten Bearbeitung

19.09.2022

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie bitte darüber per E-Mail an die Mailbox
MFB Methodenbewertung und MFB Pharmakologie.
vorhandene Dokumente

Kurzinformation MD-Nordrhein

Kurzbeschreibung der Methode

Der selektive A2A-Adenosinrezeptoragonist Regadenoson (Rapiscan®) wurde erstmals 2011 in Verkehr gebracht und wird ausschließlich als Diagnostikum angewendet. Es wird zur pharmakologischen Belastung  bei Radionukliduntersuchungen zur Bestimmung der Myokardperfusion bei Erwachsenen eingesetzt, die anders nicht belastet werden können (z. B. aufgrund von Trainingsmangel, schmerzhaften Bewegungseinschränkungen, mangelnder Kooperation des Patienten etc.). Die Substanz wirkt als selektiver koronarer Vasodilatator, erhöht kurzzeitig die Durchblutung der Herzkranzgefäße und simuliert so die Auswirkungen körperlicher Belastung. So können Bereiche schlechter Durchblutung im Herzen auch in Ruhe identifiziert werden.

 

Die Myokard-Perfusions-SPECT (Single-Photon-Emissionstomographie, Myokard-SPECT oder Myokardszintigraphie), ist ein nicht-invasives, semi-quantitatives Untersuchungsverfahren der Nuklearmedizin, das die Durchblutung des Myokards bildlich darstellt. Als funktionelles bildgebendes Verfahren unterscheidet es sich daher grundlegend von der morphologisch basierten Bildgebung wie der Koronarangiographie. Das Haupteinsatzgebiet der Myokard-SPECT ist der nicht-invasive Ausschluss einer KHK sowie die Beurteilung einer bekannten KHK. Es wird u. U. als bildgebendes, funktionelles, nicht-invasives Verfahrenen bei entsprechendem Verdacht auch wiederholt empfohlen (vgl. NVL KHK 2019).
 

Weitere Methoden der dynamischen Bildgebung wie die Myokard-Perfusions-PET oder Stress-Perfusions-MRT sind hingegen bislang keine etablierten Standardverfahren.
 

Die Myokard-SPECT erfolgt nach i. v. Injektion eines Radiopharmakons (Adenosin oder Regadenoson), das perfusionsabhängig von den Kardiomyozyten aufgenommen wird. Regadenoson wird in der Praxis u. a. bei Versicherten mit COPD/Bronchialasthma präferiert, da Adenoscan® laut Fachinformation bei „chronisch obstruktiver Lungenerkrankung mit Bronchospasmus (z. B. Asthma bronchiale)“ kontraindiziert ist. In der Fachinformation für Rapiscan® wird bei bekannter oder vermuteter bronchokonstriktiver Erkrankung (COPD oder Asthma) zwar ein besonderer Warnhinweis ausgesprochen, aber keine Gegenanzeige.
 

Hintergrund zum Arzneimittel

Siehe dazu Ausführungen zum TOP 6.1 der Niederschrift AG Pharmakologie vom 04.08.2022 im MeDiNet.
Urteile

SG  Düsseldorf S 2 KA 326/15  Urteil vom 31.08.2016
Vertragsarztregress (MVZ) wegen unzulässiger Abrechnung als Sprechstundenbedarf (SSB).

Art der Leistungserbringung ambulant
Fazit

Die szintigraphische Belastungsuntersuchung des Herzmuskels (SPECT) wird als Vertragsarztleistung über EBM GOP 17330 (Zusatzpauschale) vergütet (Untersuchung unter physikalisch definierter und reproduzierbarer bzw. unter pharmakodynamischer Stufenbelastung stellt den obligaten Leistungsinhalt dar).


Das Rapiscan® ist zurzeit nicht über Muster 16 in Apotheken erhältlich und wird direkt an die anwendenden Einrichtungen geliefert. Eine gesonderte Kostenerstattung von Rapiscan® als Sprechstundenbedarf ist im Bezirk der KV Nordrhein im Gegensatz zum Adenosin aktuell nicht möglich (vgl. SSB Vereinbarung Anlage I).


Bei Aufträgen zu diesem Anlass soll medizinisch geprüft werden, ob im Einzelfall eine Kontraindikation gegen Adenosin vorliegt und die Anwendung von Rapiscan® medizinisch nachvollziehbar ist. Gutachterlich ist außerdem auf die fehlende gesonderte Abrechnungsmöglichkeit des Rapiscan® über SSB in Nordrhein sowie auf den gültigen Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V für Rapiscan® hinzuweisen. Dieser bildet aktuell nur einen Teil des Herstellerabgabepreises ab.


Prüfung der Indikation für Myokardszintigraphie mit pharmakologischer Belastung ist in diesem Zusammenhang nicht zielführend.

Kommentar/ Hinweise

Ein Schiedsstellenbeschluss regelte Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V, gültig bis 22.01.2022 (vgl. RS des GKV SV 2020-519).