Small Fiber Matrix Stimulation (SFMS) Neurostimulationsgerät
| Methode | Small Fiber Matrix Stimulation (SFMS) Neurostimulationsgerät |
| OPS | ./. |
| Indikation | Chronischer Schmerz (durch beispielsweise Arthrose, Meniskusschäden, Bandscheibenvorfall, rheumatische Beschwerden oder sogenannter unspezifischen Schmerz) |
| ICD | R52.- Schmerz, anderenorts nicht klassifiziert |
| (Haupt)Fachgebiet |
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| Zuständigkeit in NR | ASP Methodenbewertung |
| Datum Einstellung | 30.03.2022 |
| Autorin | Meike Hansen |
| Datum der letzten Bearbeitung | 14.02.2022 |
| vorhandene Dokumente | Kurzinformation des Medizinischen Dienstes Nordrhein |
| Kurzbeschreibung der Methode | Bei Elektrostimulations- und Elektrotherapiegeräten handelt es sich um elektrisch betriebene Medizinprodukte, die einen therapeutisch wirksamen Strom erzeugen und über Elektroden unterschiedlicher Ausführung dem Körper zuführen. Nach Angaben des Herstellers stimuliert die Small Fiber Matrix Stimulation® (SFMS®) gezielt die Schmerzfasern an der Hautoberfläche. Durch diese Methode soll das sogenannte Schmerzgedächtnis verändert werden und sowohl akute als auch chronische Rückenschmerzen im oberen Rücken dauerhaft gelindert werden können. Niederfrequente Elektroimpulse (4 Hz) sollen überstrapazierte nozizeptive Aδ-Fasern und C-Fasern, deren freie Nervenendigungen in der obersten Hautschicht liegen, stimulieren und die Reizweiterleitung reduzieren. Dazu wird ein textiles Band, das sogenannte Rückenband, um die betroffene Körperregion gelegt. Auf der Innenseite des Bandes befinden sich die zur Stimulation nötigen Elektroden. Zur Therapiedauer werden vom Hersteller 2 Einheiten von jeweils 20 Minuten pro Tag angegeben. Die SFMS unterscheidet sich von der etablierten TENS-Behandlung (transkutane elektrische Nervenstimulation) dadurch, dass durch eine Fokussierung der Stromdichte in der Epidermis vor allem nozizeptive Nervenendigungen von A-Delta- und C-Fasern gereizt werden, im Gegensatz zur TENS, wo alle Arten von in und unterhalb der Haut liegenden Nervenfasern stimuliert werden sollen. Der SFMS-Neuromodulator ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-SV gelistet und keiner Produktart des Hilfsmittelverzeichnisses zuordenbar. |
| Indikation | Der neuronale Mechanismus der Langzeitpotenzierung spielt eine zentrale Rolle bei der Entstehung chronischer Schmerzen. Präklinische Studien weisen auf die Umkehr der Langzeitpotenzierung mittels gezielter niederfrequenter Elektrostimulation von A-delta Fasern hin (1). Dieses neuroplastische Phänomen wird Langzeithemmung (long-term depression, LTD) genannt. |
| Urteile | keine bekannt |
| Art der Leistungserbringung | Neuartiges Hilfsmittel zur Therapie mit Methodenbezug |
| Fazit | Auf der Grundlage der bisherigen (fehlenden) Evidenz ist im Hinblick auf den wissenschaftlichen Stellenwert das SFMS-System als noch nicht hinreichend evaluiert einzustufen. Da bisher weder kontrollierten Studien noch Langzeitergebnisse vorliegen, können u. a. zum Schutz der Patienten im Rahmen eines individuellen Heilversuchs die medizinischen Voraussetzungen zur Kostenübernahme aus sozialmedizinischer Sicht nicht bestätigt werden.
Neben den allg. Vorgaben zur sozialmedizinischen Begutachtung nach § 275 SGB V wird die aktuelle höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. B 3 KR 2/11 R vom 15.03.2012) zu Hilfsmitteln, die zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung dienen, berücksichtigt. Bezogen auf die objektive Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zur Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung bedeutet dies, dass sich die Mehrheit der einschlägigen wissenschaftlichen und in einer ausreichenden Zahl von Fällen durchgeführten Studien und Analysen für den medizinischen Nutzen und die Funktionstauglichkeit des betreffenden Hilfsmittels im Rahmen der ärztlichen Behandlung ausgesprochen haben muss.
Es ist nicht Aufgabe des Medizinischen Dienstes Nordrhein, ein Verfahren zur Bewertung einer Neue Untersuchungs-und Behandlungsmethode (NUB) nach §135 Absatz 1 Satz 1 beim G-BA einzuleiten. Somit ist dem MDK Nordrhein keine abschließende Aussage möglich, ob es sich hier um eine Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gemäß § 135 SGB V (vgl. B 3 KR 6/14 R vom 08.07.2015) handelt. |
| Kommentar/ Hinweise | Sollten sich Fragen zur Einschätzung der Studienlage ergeben, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung. Literatur:
Link Hersteller: https://bomedus.com |