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Sondenentwöhnung

Methode Sondenentwöhnung nach Castillo Morales (Intensivtherapie)                                                                                                                    
OPS ./:
Indikation Essstörung bei Kind mit Down-Syndrom
ICD

F50.9 Essstörung, nicht näher bezeichnet

Q90.- Down-Syndrom
Oberkategorie ./.
(Haupt-)Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin
Zuständigkeit in NR ASP Pädiatrie
Datum Erstellung September 2016
Dokumentenart Beispielgutachten
Autor Dr. Mariam Yakin
Datum der letzten Bearbeitung

14.09.2016

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.

vorhandene Dokumente
Kurzbeschreibung

Die Behandlung nach Castillo Morales beruht auf einem ganzheitlichen, neurophysiologischen Therapiekonzept und ist nach dessen Begründer, dem argentinischen Rehabilitationsarzt Dr. Rodolfo Castillo Morales benannt.

Hiermit sollen Säuglinge und Kinder mit Ess- und Trinkschwierigkeiten, Problemen mit dem Mundschluss und der Atmung behandelt werden. Häufig beruhen die orofazialen Schwierigkeiten auf einer Grunderkrankung wie dem Down-Syndrom, bei Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, bei Frühgeborenen oder bei Kindern, die längere Zeit per Sonde ernährt wurden.

In der neuromotorischen Entwicklungstherapie soll das Zusammenspiel von Muskelketten reguliert werden.
Urteile ./.
Art der Leistungserbringung Neues Heilmittel nach § 138 SGB V
Fazit

Bei der Sondenentwöhnung nach Castillo Morales (Intensivtherapie) handelt es sich um ein neues Heilmittel nach § 138 SGB V, welches in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA nicht abgebildet ist und für die ein anerkannter therapeutischer Nutzen des G-BA nicht vorliegt bzw. in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 eine Empfehlung für die Sicherung der Qualität der Leistungserbringer durch den G-BA nicht abgegeben wurde; daher ist die Sondenentwöhnung nach Castillo Morales (Intensivtherapie) keine GKV-Leistung.

Bei medizinischer Indikation steht die notwendige Behandlung vertragsärztlich über Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog (z. B. Mund-Ess-Therapie im Rahmen der Ergotherapie sowie Logopädie) zur Verfügung.

Ggf. kann auch eine Diagnostik mit Therapie (Sondenentwöhnung) in einer spezialisierten Einrichtung, z. B. den Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret, Pädiatrisches Zentrum für Schlucken und Essen (PÄDY) erwogen werden.
Kommentare/Hinweise Im Gegensatz zur Folgeverordnung oder Langfristverordnung (vgl. Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie) kann eine Steigerung der Frequenz in der Anwendung, wie auch Intensivtherapie oder andere Indikation dazu führen, dass es sich um ein Neues Heilmittel im Sinne § 138 SGB V handelt.