Stereolithographiemodell bei Gesichtsfehlbildung zur OP-Planung
| Methode | Stereolithographiemodell bei Gesichtsfehlbildung zur OP-Planung |
|---|---|
| OPS | ./. |
| Indikation | Sonstige angeborene Fehlbildungen der Schädel- und Gesichtsschädelknochen |
| ICD | Q75.- |
| Oberkategorie | ./. |
| (Haupt-)Fachgebiet | Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie (MKG) |
| Zuständigkeit in NR | ASP Methodenbewertung, ggf. Rücksprache mit MKG über MFB Methodenbewertung |
| Datum Erstellung | 13.01.2017 |
| Dokumentenart | Kurzinfo |
| Autor | Meike Hansen |
| Datum der letzten Bearbeitung | 05.01.2017 Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung. |
| vorhandene Dokumente | ./. |
| Kurzbeschreibung | 3D-Schädelmodell zur präoperativen Planung einer komplexen Umstellungsosteotomie bei Mittelgesichtsfehlbildung (u.a. Hypertelorismus). Strittig ist die Kostenübernahme zur OP-Planung im Vorfeld. |
| Urteile | ./. |
| Art der Leistungserbringung | OP-Planung im ambulanten Versorgungsbereich |
| Fazit | Eine Abrechnung der beantragten Kosten im vertragsärztlichen Bereich ist nicht möglich. Auch im vertragszahnärztlichen Bereich (BEMA-Z) existieren keine Abrechnungspositionen für die hier beantragte Leistung. Die beantragende Klinik ist darauf hinzuweisen, dass eine nachträgliche Kostenübernahme eines stereolithographischen Modells zur OP-Planung keine Vorabgenehmigung für die Zukunft darstellt und im Fall der zukünftig noch anstehenden Operation ein vorheriger Kostenübernahmeantrag für eine Schädelmodell unter Vorlage folgender Unterlagen einzuholen ist: 1. Fotodokumentation des Patienten 2. Computerassistierte Planung (Screenshots) 3. Ausführliche fachliche Begründung der zusätzlichen Notwendigkeit der erneuten Erstellung eines 3-D-Modells |
| Kommentare/Hinweise | Bei Leistung zur OP-Planung ist bei gegebener Indikation ggf. zu prüfen, ob im Einzelfall die Leistung als prästationäre Leistung im Krankenhaus im Vorfeld des Krankenhausaufenthalts abgerechnet werden kann. |