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Stereolithographiemodell bei Gesichtsfehlbildung zur OP-Planung

Methode Stereolithographiemodell bei Gesichtsfehlbildung zur OP-Planung                                                                                                           
OPS ./.
Indikation Sonstige angeborene Fehlbildungen der Schädel- und Gesichtsschädelknochen
ICD Q75.-
Oberkategorie ./.
(Haupt-)Fachgebiet Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie (MKG)
Zuständigkeit in NR ASP Methodenbewertung, ggf. Rücksprache mit MKG über MFB Methodenbewertung
Datum Erstellung 13.01.2017
Dokumentenart Kurzinfo
Autor Meike Hansen
Datum der letzten Bearbeitung

05.01.2017

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.

vorhandene Dokumente ./.
Kurzbeschreibung 3D-Schädelmodell zur präoperativen Planung einer komplexen Umstellungsosteotomie bei Mittelgesichtsfehlbildung (u.a. Hypertelorismus). Strittig ist die Kostenübernahme zur OP-Planung im Vorfeld.
Urteile ./.
Art der Leistungserbringung OP-Planung im ambulanten Versorgungsbereich
Fazit

Eine Abrechnung der beantragten Kosten im vertragsärztlichen Bereich ist nicht möglich. Auch im vertragszahnärztlichen Bereich (BEMA-Z) existieren keine Abrechnungspositionen für die hier beantragte Leistung.

Die beantragende Klinik ist darauf hinzuweisen, dass eine nachträgliche Kostenübernahme eines stereolithographischen Modells zur OP-Planung keine Vorabgenehmigung für die Zukunft darstellt und im Fall der zukünftig noch anstehenden Operation ein vorheriger Kostenübernahmeantrag für eine Schädelmodell unter Vorlage folgender Unterlagen einzuholen ist:

1. Fotodokumentation des Patienten

2. Computerassistierte Planung (Screenshots)

3. Ausführliche fachliche Begründung der zusätzlichen Notwendigkeit der erneuten Erstellung eines 3-D-Modells
Kommentare/Hinweise Bei Leistung zur OP-Planung ist bei gegebener Indikation ggf. zu prüfen, ob im Einzelfall die Leistung als prästationäre Leistung im Krankenhaus im Vorfeld des Krankenhausaufenthalts abgerechnet werden kann.