STIWELL med4 (zentrale Lähmung)
| Methode | EMG-getriggerte Muskelstimulation bzw. Biofeedbacktraining mit EMG-gesteuertem 4-Kanal Muskelstimulator STIWELL med4 bei zentralen Lähmungen |
| OPS | NN |
| Indikation | Erkrankungen oder Verletzungen des ZNS (z. B. Spastik oder Paresen nach Schlaganfall, Zustand nach Schädelhirntrauma) - Erkrankungen oder Verletzungen des Rückenmarks (z. B. inkomplette Querschnittslähmung) (ausgewählte Indikationen laut Gebrauchsanweisung) |
| ICD | I63.- Hirninfarkt I64.- Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet |
| Oberkategorie | Therapie |
| (Haupt)Fachgebiet |
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Zuständigkeit in NR |
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| Datum Einstellung | 23.06.2022 |
| Autoren | Meike Hansen/Olaf Weingart |
| Datum der letzten Bearbeitung | 09.06.2022 Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung |
| vorhandene Dokumente | MFBM-Fachbereichsinfo EMG-Biofeedback mit EMG-gesteuertem 4-Kanal Muskelstimulator STIWELL med4 (Evidenzübersicht und Geräteinformation) |
| Kurzbeschreibung | Kurzbeschreibung des Krankheitsbilds: Lähmungen gehören zu den häufigsten Folgen einer Hirnschädigung wie z. B. nach einem Schlaganfall (1). Die Armparese gehört zu den häufigsten Folgeschädigungen nach einer Hirnschädigung wie z. B. dem Schlaganfall. Das Ausmaß der Schädigung der Armfunktion wenige Wochen nach einer Hirnschädigung ist mit der Stärke der Behinderung nach 6 Monaten assoziiert. Dies betrifft z. B. die Schwierigkeiten und den Hilfsbedarf bei Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Armlähmung hat nach Einschätzung der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologische Rehabilitation einen signifikanten Einfluss darauf, ob Patienten nach einem Schlaganfall wieder in der Lage sein werden, ihren Alltag zu bewältigen. Zu den Symptomen der gestörten Willkürmotorik mit einer erheblichen Beeinträchtigung einzelner Gliedmaßensegmente gesellen sich oftmals Symptome aus dem Formenkreis der Spastik mit einer pathologischen Reaktion der Muskeln auf eine Dehnung, erhöhtem Widerstand gegenüber passiven Bewegungen, Fehlstellungen und Weichteilkontrakturen. Kurzbeschreibung der Methode: Die EMG-getriggerte (Elektromyogramm-getriggerte) Stimulation ist gemäß Gebrauchsanweisung des STIWELL med4 eine Kombination von Muskelstimulation und Biofeedbacktraining. Dabei wird die Muskelanspannung gemessen und der Muskel mittels STIWELL med4 elektrisch stimuliert. Die EMG-getriggerte Elektrostimulation basiert auf einer intendierten Willkürbewegung an einem Gelenk ohne direkten Aktivitätsbezug (1). Die kontinuierliche Erfassung und audiovisuelle Rückmeldung der elektrischen Muskelaktivität (z. B. M. trapezius, M. masseter) dient zur Schulung der Wahrnehmung für Muskelspannung, allgemeinen und spezifischen Muskelentspannung sowie Muskelaufbautraining. Wirkhypothese ist, dass durch die propriozeptive und somatosensible Rückmeldung der elektrisch verstärkten aktiven Muskelkontraktion die Aktivität des Motorneurons ebenso abgebahnt wird, wie die zentrale Repräsentanz der geschädigten Extremität verbessert wird. Die EMG-getriggerte Elektrostimulation soll die Neuorganisation der cerebral geschädigten Areale auch über psychologische Lernprozesse verbessern. Das Medizinprodukt STIWELL med4 (Firma Ottobock, Vertrieb: Krauth+Timmermann) ist CE-zertifiziert. Der 4-Kanal Muskelstimulator STIWELL med4 kann zur Muskelstimulation von Muskeln und Nerven mittels elektrischer Impulse zum Zweck der Muskelkräftigung, Durchblutungsförderung, Muskelregeneration und -entspannung, Schmerzbekämpfung sowie zur Wiederanbahnung von Bewegungsmustern eingesetzt werden. Den zahlreichen Programmen des Geräts zu den verschiedenen Therapiezielen liegen teils unterschiedliche methodische Verfahren der Elektrostimulation zugrunde. Das STIWELL med4 ist sowohl für die stationäre Anwendung im Krankenhaus als auch für die Heimanwendung durch den Patienten vorgesehen. Die Anpassung der Programme und die Kontrolle des Therapiefortschritts sollen durch den Arzt oder Therapeuten erfolgen. Kontraindikation und Anwendungseinschränkungen sind u. a. implantierte Herzschrittmacher oder andere elektronische Impulsgeber, Schwangerschaft, fieberhafte Erkrankungen oder Infektionskrankheiten, entzündliche oder tumoröse Hauterkrankungen im Stimulationsbereich sowie Thrombosen oder Venenentzündungen. Das Hilfsmittel ist im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-SV nicht gelistet, es kann aber eine im Hinblick auf Indikation und Wirkweise vergleichbare Produktart 09.37.02.2 Biphasische, EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte mit Therapiespeicher identifiziert werden, somit ließe es sich die vorliegende Verordnung einer Standardtherapie zuordnen. Es nicht Aufgabe des Mediznischen Dienstes Nordrhein ein Verfahren zur Bewertung einer Neue Untersuchungs-und Behandlungsmethode (NUB) nach § 135 Absatz 1 Satz 1 beim G-BA einzuleiten. Somit ist dem Medizinischen Dienst Nordrhein keine abschließende Aussage möglich, ob es sich hier um eine Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethodegemäß § 135 SGB V (vgl. B 3 KR 6/14 R vom 08.07.2015) handelt. Neben den allg. Vorgaben zur sozialmedizinischen Begutachtung nach § 275 SGB V wird die aktuelle höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. B 3 KR 2/11 R vom 15.03.2012) zu Hilfsmitteln, die zur Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung dienen, berücksichtigt. Demnach ist für die Beurteilung der objektiven Erforderlichkeit eines Hilfsmittels zur Erreichung der in § 33 Abs. 1 S 1 SGB V genannten Versorgungsziele der aktuelle, allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse (§§ 2, 12 und 70 SGB V) maßgebend. Im Bereich der Schlaganfall-Rehabilitation wird dieses Verfahren in der Postakut-Phase (Erläuterung des MFB Neurologie: nach Hilfsmittelverzeichnis bis 3 Monate; in Einzelfällen, je nach funktionellem Ansprechen im Rahmen der – häufig rehabilitativen Vorbehandlung – 6 bis selten zu 12 Monate) zur Verbesserung der Tonussituation, der Zunahme der Muskelkraft sowie einer verbesserten Gelenkbeweglichkeit bei vorhandener motorischer Restfunktion im Handgelenk eingesetzt, insb. zur Förderung der Handextension. Für die Anwendung der EMG-getriggerten Elektrostimulation der Unterarmextensoren-Muskulatur liegt ein schwacher Empfehlungsgrad (Stufe B) in der Leitlinie vor zum Mitüben der weniger betroffenen Hand (Evidenz hoch, Einschätzung der Effekte mittlere Qualität). |
| Urteile | Keine bekannt |
Art der Leistungserbringung | Hilfsmittel (zur Krankenbehandlung) |
| Fazit |
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| Kommentar/ Hinweise | Elektrische Muskelstimulation kann Physiotherapie und ggf. Ergotherapie nicht ersetzen und sollte daher immer in Kombination mit diesen eingesetzt werden. ACHTUNG
Literatur
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