Thermoplastie (bronchial)
| Methode | Bronchiale Thermoplastie |
|---|---|
| OPS | OPS 5-320.5 Bronchoskopische Radiofrequenzablation an der Bronchialmuskulatur |
| Indikation | Asthma bronchiale |
| ICD | J45 |
| Oberkategorie | Therapie |
| (Haupt-)Fachgebiet | Pneumologie |
| Zuständigkeit in NR | ASP Methodenbewertung (Anträge außervertraglich, z.B. im Vorfeld einer Behandlung im Krankenhaus) KHF (bei Prüfung im Nachgang) |
| Datum Erstellung | 19.11.2020 Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung. |
| Dokumentenart | Konsiliargutachten (KHF) aus Oktober 2017 |
| Autor | Meike Hansen/Dr. Olaf Weingart |
| Datum der letzten Bearbeitung | 13.11.2020 |
| vorhandene Dokumente | |
| Kurzbeschreibung | Grundgedanke der bronchialen Thermoplastie ist, dass über eine Reduzierung der Masse an glatter Atemwegsmuskulatur die Kontraktilität der Atemwege und damit die bronchiale Hyperreagibilität verringert werden kann. Die Behandlung selber ist ein bronchoskopischer Eingriff mit einem speziellen interventionellen Endoskop. Wie im Gutachten zum INeK NUB 85-2014 (in InfoMed) konnten zum Verfahren aktuell Publikationen zu drei kontrollierten Studien identifiziert werden, welche den Einsatz der bronchialen Thermoplastie bei mittelschwerem bis schwerem Asthma untersuchten. Auch unter Berücksichtigung ergänzender Daten zeigten sich nur Hinweise auf positive Effekte und kein Nutzenbeleg im Sinne von §§ 2 und 12 SGB V. Leitlinien und HTA weisen auf ein mögliches großes Schadenspotenzial hin. In der aktuellen Fassung der internationalen Leitlinie der Global Initiative für Asthma (GINA) aus dem Jahr 2017 steht eine schwache Empfehlung für die Bronchiale Thermoplastie als Zusatztherapie für einige erwachsene Patienten mit starkem Asthma. |
| Urteile | LSG NRW vom 09.06.2020 (Az.: L5KR 679/18) |
| Art der Leistungserbringung | stationär |
| Fazit |
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| Kommentare/Hinweise | Auch wenn eine ambulante Anwendung nicht bekannt ist, ist darauf hinzuweisen, dass der OPS 5-320.5 nicht in der Anlage 2 des EBM (IV Quartal 2020) gelistet und somit das Verfahren in der vertragsärztlichen Versorgung als NUB im Sinne § 135 SGB V einzustufen ist. Zum Abschluss des Einzelfallgutachtens im KHF bedarf es ggf. ergänzend der klinischen Beurteilung des Krankheitsbildes. Es ist zu prüfen, ob:
Hinweis: Das Verfahren grenzt sich ab von der „Bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem mittels Thermoablation“, wozu der G-BA im September 2020 einen Beschluss gefasst hat. [www.g-ba.de/beschluesse/4468/] Bei der Thermoplastie wird die Menge der Muskulatur reduziert, während diese über den Effekt der Denervierung wirkt. |