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Thermoplastie (bronchial)

Methode Bronchiale Thermoplastie                                                                                                           
OPS

OPS 5-320.5

Bronchoskopische Radiofrequenzablation an der Bronchialmuskulatur

Indikation Asthma bronchiale
ICD J45
Oberkategorie Therapie
(Haupt-)Fachgebiet Pneumologie
Zuständigkeit in NR

ASP Methodenbewertung (Anträge außervertraglich, z.B. im Vorfeld einer Behandlung im Krankenhaus)

KHF (bei Prüfung im Nachgang)
Datum Erstellung

19.11.2020

Sollten sich aus Ihrer Auftragsbearbeitung neue Erkenntnisse ergeben, informieren Sie uns bitte darüber per Mail an die Mailbox MFB Methodenbewertung.

Dokumentenart Konsiliargutachten (KHF) aus Oktober 2017
Autor Meike Hansen/Dr. Olaf Weingart
Datum der letzten Bearbeitung 13.11.2020
vorhandene Dokumente
Kurzbeschreibung

Grundgedanke der bronchialen Thermoplastie ist, dass über eine Reduzierung der Masse an glatter Atemwegsmuskulatur die Kontraktilität der Atemwege und damit die bronchiale Hyperreagibilität verringert werden kann. Die Behandlung selber ist ein bronchoskopischer Eingriff mit einem speziellen interventionellen Endoskop.

Wie im Gutachten zum INeK NUB 85-2014 (in InfoMed) konnten zum Verfahren aktuell Publikationen zu drei kontrollierten Studien identifiziert werden, welche den Einsatz der bronchialen Thermoplastie bei mittelschwerem bis schwerem Asthma untersuchten. Auch unter Berücksichtigung ergänzender Daten zeigten sich nur Hinweise auf positive Effekte und kein Nutzenbeleg im Sinne von §§ 2 und 12 SGB V. Leitlinien und HTA weisen auf ein mögliches großes Schadens­potenzial hin. In der aktuellen Fassung der internationalen Leitlinie der Global Initiative für Asthma (GINA) aus dem Jahr 2017 steht eine schwache Empfehlung für die Bronchiale Thermoplastie als Zusatztherapie für einige erwachsene Patienten mit starkem Asthma.

Urteile LSG NRW vom 09.06.2020 (Az.: L5KR 679/18)
Art der Leistungserbringung stationär
Fazit
  • Ein Nutzenbeleg im Sinne von §§ 2 und 12 SGB V liegt nicht vor.
  • Bei Fragen zur Prüfung der Therapie in einem zugelassenen Krankenhaus im Vorfeld wird gelegentlich die Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung zum Eingriff außerhalb der Verträge erbeten. Auf die Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung ist nur unter Bedingungen § 2 Abs. 1a SGB V und auf die Regularien der Vergütung zu verweisen. Daher sollte immer eine einzelfallbezogene Aussage zum gesonderten Anspruch aus § 2 Abs. 1a SGB V erfolgen.
  • Es handelt sich um ein minimal-invasives Verfahren zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schwer persistierendem Asthma bronchiale als ergänzende Therapie. Es ist vor dem Hintergrund der unklaren Datenlage auch nicht ausreichend belegt, dass diese regelhaft mit der Erwartung verbunden ist, dass andere aufwändigere, für den Patienten invasivere Methoden oder bei bestimmten Patienten nicht erfolgreich einsetzbare Methoden ersetzt werden könnten.
Kommentare/Hinweise Auch wenn eine ambulante Anwendung nicht bekannt ist, ist darauf hinzuweisen, dass der OPS 5-320.5 nicht in der Anlage 2 des EBM (IV Quartal

2020) gelistet und somit das Verfahren in der vertragsärztlichen Versorgung als NUB im Sinne § 135 SGB V einzustufen ist.

Zum Abschluss des Einzelfallgutachtens im KHF bedarf es ggf. ergänzend der klinischen Beurteilung des Krankheitsbildes. Es ist zu prüfen, ob:

  • die konservative Therapie nachweislich ausgeschöpft ist:  
    (Anamnese/Vorstellung Ambulanz/Medikamente bei Aufnahme bzw. Indikationsstellung)
  • die Patienten vom Schweregrad her den Einschlusskriterien der Studien (z. B. Ein-Sekundenkapazität (FEV1) entsprechen. Hierzu sind Eckpunkte im Beispielgutachten als Tabelle hinterlegt.
  • Bei Behandlung innerhalb einer Studie die Generierung von Evidenz geeignet ist kann ggf. andere Empfehlung resultieren, bitte RSP mit MFB-SV oder MFB-M.

Hinweis:

Das Verfahren grenzt sich ab von der „Bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem mittels Thermoablation“, wozu der G-BA im September 2020 einen Beschluss gefasst hat.  [www.g-ba.de/beschluesse/4468/]

Bei der Thermoplastie wird die Menge der Muskulatur reduziert, während diese über den Effekt der Denervierung wirkt.