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Vakuumversiegelungstherapie (VAC)

Methode

Vakuumversiegelungstherapie (VAC)

Synonyme:
 

Vakuumversiegelung (VVS), "Vacuum-Assisted Closure" (VAC), Unterdruckwundtherapie, Wound Pressure Therapy (NPWT)
OPS

8-190.2 Kontinuierliche Sogbehandlung mit Pumpensystem bei einer Vakuumtherapie

 

8-190.3 Kontinuierliche Sogbehandlung mit sonstigen Systemen bei einer Vakuumtherapie

 

8-190.4 Kontinuierliche Sogbehandlung mit Pumpensystem bei einer Vakuumtherapie nach chirurgischem Wundverschluss (zur Prophylaxe von Komplikationen)
Indikation
  • Chronische bzw. schlecht heilende Wunden
  • Stark sezernierende Wunden, auch mit übelriechendem Exsudat
  • Postoperativ dehiszente, größere Wunden
  • Kontinuierlicher Bauchdeckenverschluss bei abdominellem Kompartmentsyndrom und postoperativem Abdomen apertum
  • Wunden mit ausgedehnter Taschenbildung
  • Verbrennungen (Ödemreduktion, Perfusionssteigerung)
  • Hauttransplantate (Verbesserung der Transplantateinheilungsrate)
  • Gewebelappen
  • Diabetisches Fuß Ulcus
  • Ulcus aufgrund der Veneninsuffizienz oder Ulcus cruris mixtum, ggf. zur Vorbereitung einer Hauttransplantation
  • Dekubitus
  • Ausgedehnte Darmfisteln postoperativ etc.
Kontraindikationen vgl. VAC Arbeitshilfe für die SFB
ICD Verschiedene, je nach Grunderkrankung
Oberkategorie Therapie

(Haupt)Fachgebiet

Chirurgie
Zuständigkeit in NR
  • Begutachtung erfolgt durch die allgemeinen SFB-Gutachterinnen/-Gutachter bei der Krankenkasse oder im BBZ.
    Eine Weiterleitung zur Bearbeitung in der Dienststelle (ASP NUB) erfolgt nur, wenn trotz des Verweises auf die zwischenzeitlich erfolgte Aufnahme in den EBM und die vertraglichen Regelungen bei Klärungsbedarf nicht abgeschlossen werden kann.
  • KHF (bei Prüfung im Nachgang)
Datum Einstellung 05.11.2020
Autoren Meike Hansen/Dr. Olaf Weingart
Datum der letzten Bearbeitung 16.10.2020
vorhandene Dokumente VAC Arbeitshilfe für die SFB
Kurzbeschreibung

Kurzbeschreibung des Krankheitsbilds:

Definitionsgemäß handelt es sich bei einer Wunde um eine Trennung des Gewebezusammenhanges an äußeren oder inneren Körperoberflächen mit oder ohne Gewebeverlust.

 

Primäre Wundversorgung: Primärer Wundverschluss mit und ohne zuvor erfolgter Wundexzision bei unkomplizierter Wunde und komplikationsfreier Wiederherstellung der Gewebskontinuität bei gut adaptierten Wundrändern (Wundheilung „per primam“).

.

Aufgeschobene Primärversorgung: Bei Wunden mit schwerer Weichteilverletzung erfolgt nach sorgfältiger Wundexzision eine offene Wundversorgung mit desinfiziertem Wundverband bzw. Vakuum­versiegelung und ein abschließender Wundverschluss vom 4.-7. Tag („verzögerte Primärnaht“).

 

Sekundäre Wundversorgung: Bei stark verschmutzten, infizierten oder Wunden älter 12 Stunden ist ein primärer Wundverschluss nicht möglich (daher „per secundam“). Wundreinigung und offene Wundversorgung bzw. Vakuumverband mit Wundverschluss der granulierten Wunde ab dem 8. Tag in der Reparationsphase („Sekundärnaht“). Wegen reduzierter Gewebeverschieblichkeit infolge Retraktion der Wundränder, Mobilisation der Haut oder Hautlappen und ggf. plastische Deckung erforderlich.

 

Tertiäre Wundversorgung: Beim Vorliegen von sauberem Granulations­gewebe Deckung des Hautdefekts mittels Meshgraft.

 

Kurzbeschreibung der Methode:

 

Die Vakuumversiegelungstherapie bezeichnet eine Form der Wund­behandlung. Ein kontinuierlich kontrollierter Unterdruck in einem geschlossenen System dient mit Hilfe zugelassener Wundfüllmaterialien der Förderung der Wundheilung durch die Entfernung von Wundflüssig­keiten und Exsudaten. Der Sog führt zur Verstärkung der Granulation.

 

Die Vakuumversiegelung soll bei geschlossener Wundauflage mit Hilfe des Unterdrucksystems zu einem Abfluss des Exsudats, einer Ödemreduktion und einer Verbesserung der Durchblutung führen. Die damit verbundene verbesserte Versorgung mit Sauerstoff und Ernährung der Wundränder sollen zu einer verkürzten Wundheilungszeit beitragen. Sie wird alternativ zur konventionellen Wundbehandlung eingesetzt bzw. konsekutiv bei primärem Versagen der konventionellen Wundbehandlung.

 

In Deutschland werden kommerzielle Komplettsysteme für die Vakuumversiegelung von Wunden angeboten. Diese bestehen aus einer Vakuumpumpe, einem Auffangkanister für das Wundexsudat, einem Drainageschlauch als Verbindung zwischen Verband und Pumpe, sowie einem Verband, der aus einer Schaumstoff-Wundeinlage (ein offen-/grobporiger retikulärer Polyurethanschaum oder ein feinporiger Polyvinylalkohol-Schaum) und einer luftdichten Abdeckfolie besteht. Die Stärke des an der Wunde aufgebauten Unterdrucks kann voreingestellt werden. Die Sogwirkung kann kontinuierlich oder intermittierend eingestellt werden. In den vergangenen Jahren wurden mobile Systeme entwickelt, die den Unterdruck mit geringem apparativem Aufwand erzeugen.

 

Die Voraussetzungen für den Einsatz der Vakuumwundversiegelung liegen vor, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die gezeigten Vorteile der Vakuumversiegelungstherapie (dichte Abdeckung und die Reinigungswirkung der Sogfunktion sowie die verbesserte Durchblutung) eine Wundheilung durch eine erleichterte Bildung von Granulationsgewebe erwarten lassen.
Urteile

Keine bekannt nach Aufnahme in EBM

 

Ausführungen zum formalen Hintergrund vgl. RD Nr. 31 LSG NRW vom 13.02.2012 (Az.: L 1 KR 1/11)

Art der

Leistungserbringung

Ambulant und stationär

 

Die Vakuumversiegelungstherapie ist mit der Aufnahme in den EBM keine NUB i.S. §135 SGB V mehr und kann im Sachleistungsprinzip erbracht werden.

 

Bei Abweichungen von der vertraglichen Versorgung (außerhalb der Vorgaben des G-BA und EBM) wie z. B. zusätzlich verordnete Mittel/Geräte, die nicht den Vorgaben entsprechen, wäre dann davon auszugehen, dass das in diesem Einzelfall beantragte Vorgehen eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) i.S. § 135 SGB V ist. Bei diesen Fällen sollte die Weiterleitung an die ASP NUB im zuständigen BBZ (Wohnortprinzip) des Medizinischen Dienstes erfolgen, damit ein ggf. vorliegender Leistungsanspruch unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 2 Abs. 1a SGB V und nach der Begutachtungsanleitung NUB vom 19.8.2008 geprüft werden kann.
Fazit Die Vakuumversiegelungstherapie bei den o. g. Indikationen ist Bestandteil des EBM.

Kommentar/ Hinweise

Die Abbildung der Sachkosten für die Vakuumpumpe sowie des Verbandmaterials erfolgt über die Aufnahme der Kostenpauschalen 40900 bis 40903 in einem neuen Abschnitt 40.17 EBM. Cave: Anträge außerhalb der Übergangszeit sind auffällig und bedürfen oft der inhaltlichen Klärung.

Weitere Informationen:
 

RS GKV-SV 2020/663 –Beschluss des Bewertungsausschusses 513. Sitzung zur Aufnahme in den EBM

 

GBA-Beschluss vom 19.12.2019: Vakuumversiegelungstherapie (ambulant)
 

GBA-Beschluss vom 19.12.2019: Vakuumversiegelungstherapie (stationär)
 

Valesky (2013): Besondere Indikationen der Vakuumversiegelungstherapie in der Dermatochirurgie Der Hautarzt 64, 585-591