Vakuumversiegelungstherapie (VAC)
| Methode | Vakuumversiegelungstherapie (VAC) Synonyme: |
| OPS | 8-190.2 Kontinuierliche Sogbehandlung mit Pumpensystem bei einer Vakuumtherapie
8-190.3 Kontinuierliche Sogbehandlung mit sonstigen Systemen bei einer Vakuumtherapie 8-190.4 Kontinuierliche Sogbehandlung mit Pumpensystem bei einer Vakuumtherapie nach chirurgischem Wundverschluss (zur Prophylaxe von Komplikationen) |
| Indikation |
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| ICD | Verschiedene, je nach Grunderkrankung |
| Oberkategorie | Therapie |
(Haupt)Fachgebiet | Chirurgie |
| Zuständigkeit in NR |
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| Datum Einstellung | 05.11.2020 |
| Autoren | Meike Hansen/Dr. Olaf Weingart |
| Datum der letzten Bearbeitung | 16.10.2020 |
| vorhandene Dokumente | VAC Arbeitshilfe für die SFB |
| Kurzbeschreibung | Kurzbeschreibung des Krankheitsbilds: Definitionsgemäß handelt es sich bei einer Wunde um eine Trennung des Gewebezusammenhanges an äußeren oder inneren Körperoberflächen mit oder ohne Gewebeverlust.
Primäre Wundversorgung: Primärer Wundverschluss mit und ohne zuvor erfolgter Wundexzision bei unkomplizierter Wunde und komplikationsfreier Wiederherstellung der Gewebskontinuität bei gut adaptierten Wundrändern (Wundheilung „per primam“). . Aufgeschobene Primärversorgung: Bei Wunden mit schwerer Weichteilverletzung erfolgt nach sorgfältiger Wundexzision eine offene Wundversorgung mit desinfiziertem Wundverband bzw. Vakuumversiegelung und ein abschließender Wundverschluss vom 4.-7. Tag („verzögerte Primärnaht“).
Sekundäre Wundversorgung: Bei stark verschmutzten, infizierten oder Wunden älter 12 Stunden ist ein primärer Wundverschluss nicht möglich (daher „per secundam“). Wundreinigung und offene Wundversorgung bzw. Vakuumverband mit Wundverschluss der granulierten Wunde ab dem 8. Tag in der Reparationsphase („Sekundärnaht“). Wegen reduzierter Gewebeverschieblichkeit infolge Retraktion der Wundränder, Mobilisation der Haut oder Hautlappen und ggf. plastische Deckung erforderlich.
Tertiäre Wundversorgung: Beim Vorliegen von sauberem Granulationsgewebe Deckung des Hautdefekts mittels Meshgraft.
Kurzbeschreibung der Methode:
Die Vakuumversiegelungstherapie bezeichnet eine Form der Wundbehandlung. Ein kontinuierlich kontrollierter Unterdruck in einem geschlossenen System dient mit Hilfe zugelassener Wundfüllmaterialien der Förderung der Wundheilung durch die Entfernung von Wundflüssigkeiten und Exsudaten. Der Sog führt zur Verstärkung der Granulation.
Die Vakuumversiegelung soll bei geschlossener Wundauflage mit Hilfe des Unterdrucksystems zu einem Abfluss des Exsudats, einer Ödemreduktion und einer Verbesserung der Durchblutung führen. Die damit verbundene verbesserte Versorgung mit Sauerstoff und Ernährung der Wundränder sollen zu einer verkürzten Wundheilungszeit beitragen. Sie wird alternativ zur konventionellen Wundbehandlung eingesetzt bzw. konsekutiv bei primärem Versagen der konventionellen Wundbehandlung.
In Deutschland werden kommerzielle Komplettsysteme für die Vakuumversiegelung von Wunden angeboten. Diese bestehen aus einer Vakuumpumpe, einem Auffangkanister für das Wundexsudat, einem Drainageschlauch als Verbindung zwischen Verband und Pumpe, sowie einem Verband, der aus einer Schaumstoff-Wundeinlage (ein offen-/grobporiger retikulärer Polyurethanschaum oder ein feinporiger Polyvinylalkohol-Schaum) und einer luftdichten Abdeckfolie besteht. Die Stärke des an der Wunde aufgebauten Unterdrucks kann voreingestellt werden. Die Sogwirkung kann kontinuierlich oder intermittierend eingestellt werden. In den vergangenen Jahren wurden mobile Systeme entwickelt, die den Unterdruck mit geringem apparativem Aufwand erzeugen. Die Voraussetzungen für den Einsatz der Vakuumwundversiegelung liegen vor, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die gezeigten Vorteile der Vakuumversiegelungstherapie (dichte Abdeckung und die Reinigungswirkung der Sogfunktion sowie die verbesserte Durchblutung) eine Wundheilung durch eine erleichterte Bildung von Granulationsgewebe erwarten lassen. |
| Urteile | Keine bekannt nach Aufnahme in EBM Ausführungen zum formalen Hintergrund vgl. RD Nr. 31 LSG NRW vom 13.02.2012 (Az.: L 1 KR 1/11) |
Art der Leistungserbringung | Ambulant und stationär
Die Vakuumversiegelungstherapie ist mit der Aufnahme in den EBM keine NUB i.S. §135 SGB V mehr und kann im Sachleistungsprinzip erbracht werden. Bei Abweichungen von der vertraglichen Versorgung (außerhalb der Vorgaben des G-BA und EBM) wie z. B. zusätzlich verordnete Mittel/Geräte, die nicht den Vorgaben entsprechen, wäre dann davon auszugehen, dass das in diesem Einzelfall beantragte Vorgehen eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) i.S. § 135 SGB V ist. Bei diesen Fällen sollte die Weiterleitung an die ASP NUB im zuständigen BBZ (Wohnortprinzip) des Medizinischen Dienstes erfolgen, damit ein ggf. vorliegender Leistungsanspruch unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 2 Abs. 1a SGB V und nach der Begutachtungsanleitung NUB vom 19.8.2008 geprüft werden kann. |
| Fazit | Die Vakuumversiegelungstherapie bei den o. g. Indikationen ist Bestandteil des EBM. |
Kommentar/ Hinweise | Die Abbildung der Sachkosten für die Vakuumpumpe sowie des Verbandmaterials erfolgt über die Aufnahme der Kostenpauschalen 40900 bis 40903 in einem neuen Abschnitt 40.17 EBM. Cave: Anträge außerhalb der Übergangszeit sind auffällig und bedürfen oft der inhaltlichen Klärung. Weitere Informationen: RS GKV-SV 2020/663 –Beschluss des Bewertungsausschusses 513. Sitzung zur Aufnahme in den EBM
GBA-Beschluss vom 19.12.2019: Vakuumversiegelungstherapie (ambulant) GBA-Beschluss vom 19.12.2019: Vakuumversiegelungstherapie (stationär) |