Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Methoden im Krankenhaus


Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Aufträge, die eine Bewertung der Methoden im Krankenhaus beinhalten, aufgrund meist fehlender Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine aufwändige und anspruchsvolle Auseinandersetzung der Begutachtenden mit dem Verfahren, der Studienlage (Evidenz) und der Prüfung weiterer Voraussetzungen für die Leistung der GKV (z. B. Medizinproduktrecht) erfordern.

Grundsätzlich sind die Krankenhäuser an die Vorgaben der § 2, 12, 28 und 70 SGB V gebunden. Die wegweisenden Auslegungen der Rahmenbedingungen zum Qualitätsgebot im Einzelfall wurden durch das Bundessozialgericht nach diversen Gesetzesinitiativen zum Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative zuletzt aktualisiert (BSG B 1KR 25/20R vom 25. März 2021). Bei der Einzelfallbegutachtung sind die zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Auslegungen zu berücksichtigen.

Hinweis: Die Gutachten sind ausschließlich zur MD-internen Anwendung geeignet und nicht zitierfähig.

Ab 2020 wurde die sog. „NUB“-Begutachtung der Methoden durch den Medizinischen Dienst Bund bzw. SEG 7 durch das Verfahren zur Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse, zu denen der G-BA eine Beratung gemäß § 137h Abs. 6 SGB V eingeleitet hat, ersetzt.

Mit dem Rundschreiben RS 2025/147 vom 06.03.2025 stellte der GKV-SV zu ausgewählten Methoden der "Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2025: Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" des Instituts für das Entgeltsystem 
im Krankenhaus zusammenfassende Informationen über laufende bzw. ausgesetzte Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verfügung und weist auf nicht erfolgte Informationsübermittlungen hin. 
 

Da im Prüfauftrag der Krankenkasse häufig auf Entgelte (NUB oder ZE) verwiesen wird, können relevante Hinweise zum klinischen Kontext, aktueller Studienlage und Verweise auf ggf. wirtschaftlichere Alternativen in den entsprechenden Gutachten des Medizinischen Dienstes Bund bzw. der SEG 7 ermittelt werden.

Hinweis: Die Gutachten sind ausschließlich zur MD-internen Anwendung geeignet und nicht zitierfähig.

Die hier als PDF eingestellten Dokumente sind ausschließlich zur MD-internen Anwendung geeignet und nicht zitierfähig. Bei der Fallsammlung der SEG 7 erfolgt keine fortlaufende Aktualisierung durch den MFB Methodenbewertung.

Hier geht es zu den Vorgaben und hier gelangen Sie zu der Präsentation "Methodenbewertung im Krankenhaus: Fokus auf Potenzialleistungen" beim DRG Update 2023.

 

Bei den Anträgen auf Kostenübernahmezusage im Vorfeld einer stationären Behandlung sind nützliche Informationen zur Begutachtung der internen, Fachbereich übergreifenden Arbeitshilfe "Vorabbegutachung stationärer Leistungen" zu entnehmen.