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QSKV Außervertragliche "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden"

Die Qualitätssicherung der Einzelfallbegutachtung bei Außervertraglichen "Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" im Medizinischen Dienst Nordrhein erfolgt ab dem 01.01.2023 mit dem bundesweit einheitlichen Verfahren "QSKV Modul 400-er Anlässe".