QSKV Außervertragliche "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden"
Die Qualitätssicherung der Einzelfallbegutachtung bei Außervertraglichen "Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" im Medizinischen Dienst Nordrhein erfolgt ab dem 01.01.2023 mit dem bundesweit einheitlichen Verfahren "QSKV Modul 400-er Anlässe".
Hier finden Sie - anonymisiert und nach Themen alphabetisch sortiert - einige besonders gelungene Beispielgutachten aus der Nordrhein-internen QSKV-Prüfung.
Hier finden Sie einzelne Fallbeispiele, die durch die Ansprechpersonen aus den Verbünden an den MFB Methodenbewertung eingereicht und in den ASP-Sitzungen vorgestellt wurden.
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