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Diese Verträge regeln insbesondere die allg. Bedingungen der KH-Behandlung, die Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung, Verfahrens- und Prüfungsgrundsätze für Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen. Die Verträge des Landes NRW sind gekündigt. Bis zur Vereinbarung neuer Regelungen bleiben die in den Verträgen festgelegten Bestimmungen weiter gültig.

Interessante Sozialgerichtsurteile und ggf. Kommentierungen für die Begutachtungspraxis finden Sie auch in der Lotus Notes Kachel KHF-Info intern.