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Kodierempfehlungen

Unter diesem Menüpunkt sind Kodierempfehlungen getrennt nach SEG (Bundesebene) und Medizinischen Dienst Nordrhein (intern) zusammengestellt.

Kodierempfehlungen der SEG 4

Die Kodierempfehlungen der SEG 4 stellen das konsentierte Ergebnis eines fortlaufenden Diskus­sions- und Abstimmungsprozesses innerhalb der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste dar. Ziel dieser Kodierempfehlungen ist eine bundesweit einheitliche Kodierung. Die Veröffentlichung soll die Transparenz bezüglich der Begut­ach­tungen der Medizinischen Dienste fördern und damit mehr Verfahrenssicher­heit für Krankenhäuser und Krankenkassen schaffen.

Die SEG 4 Kodierempfehlungen sind für alle Medizinischen Dienste und somit auch für alle Gutachterinnen und Gutachter verbindlich. Abweichungen sind im Einzelfall möglich, bedürfen jedoch einer Begründung.

Interne (Kodier-) Empfehlungen Medizinischer Dienst Nordrhein

Die internen (Kodier-)Empfehlungen wurden für den Medizinischen Dienst Nordrhein entwickelt und sind für alle Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Nordrheinverbindlich. Abweichungen sind im Einzelfall möglich, bedürfen jedoch einer Begründung. Sie sind ausschließlich für den internen fachlichen Austausch des Medizinischen Dienstes vorgesehen.

Kodierfragen BfArM (ehemalige DIMDI FAQ)

Hier gelangen Sie auf die Kodierfragenseite des DIMDI (früher DIMDI-FAQ) und finden getrennt nach ICD und OPS die entsprechenden Vorgaben des DIMDI zur Kodierung:

Basiswissen Kodieren

Die Veröffentlichung "Basiswissen Kodieren" hilft dabei die komplexen Strukturen der umfangreichen Klassifikationen, der Verschlüsselung von Krankheiten zu verstehen und anzuwenden.