Einspruchsbegutachtung im KHF für Kodierfachkräfte
Inhaltsverzeichnis
Ziel und Zweck
Zuständigkeit und Qualifikation
Ablauf
Ziel und Zweck
Eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes bildet die Grundlage für einen Leistungsentscheid des Kostenträgers. Gegen eine solche Stellungnahme kann sowohl der Leistungserbringer einen Einspruch einlegen als auch der Kostenträger einen Einwand erheben. Es handelt sich dabei nicht um „Widersprüche“, da vom Gesetzgeber kein formales Widerspruchsverfahren auf der Grundlage von Gesetzen oder Richtlinien vorgegeben worden ist.
Nachfolgend werden vier Einspruchskonstellationen beschrieben:
I. Einspruch des Leistungserbringers (Krankenhaus) gegen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes
II. Einwand des Kostenträgers (Krankenkasse) gegen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes
III. Einspruch des Leistungserbringers (Krankenhaus) gegen ein Gutachten
eines Arztes des Kostenträgers (Krankenkasse)
IV. Einspruchsbearbeitung im Sozialgerichtsverfahren
Zuständigkeit und Qualifikation
Einsprüche gegen Begutachtungen im KHF, bei gegebener Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes Nordrhein, werden fallabschließend im jeweiligen BBZ des Medizinischen Dienst Nordrhein bearbeitet. Erscheint ein Fallabschluss nur durch Begehung möglich, erfolgt die Abgabe des Falls nach Rücksprache mit dem Mentor an den zuständigen Medizinischen Dienst. Ausnahmen von diesen Regelungen werden in Absprache mit der Geschäftsführung getroffen. Im Grundsatz erfolgt die Wiedervorlage eines Einspruchs bei der erstbegutachtenden Kodierfachkraft. Es folgt eine Besprechung des Falles mit einem ärztlichen Gutachter, der auch die Freigabe durchführt. Dieses Vorgehen ermöglicht der Kodierfachkraft eine Rückkopplung zu ihrer gutachtlichen Erststellungnahme.
Ablauf
Für
I. Einspruch des Leistungserbringers (Krankenhaus) gegen ein Gutachten des MDK
II. Einwand des Kostenträgers (Krankenkasse) gegen ein Gutachten des MDK
gilt: Die Bearbeitung wird auf einen „Widerspruch“ pro Fall und ggf. eine Stellungnahme im Sozialgerichtsverfahren begrenzt.
I. Einspruch des Leistungserbringers (Krankenhaus) gegen ein Gutachten des MDK:
| Nr. | Tätigkeit | Dokumentation | Zuständig |
|---|---|---|---|
| 1. | Eingang des Auftrags von der Krankenkasse zur Einspruchsbearbeitung im BBZ. | ISmed | Assistenzkraft |
| 2. | Vorlage der Fallunterlagen beim Erstgutachter. | ISmed | Assistenzkraft |
| 3. | Sichtung der Unterlagen: A. Sonst gutachtliche Stellungnahme unter Würdigung der neuen Einspruchsgründe, weiter mit 4. | ISmed | Kodierfachkraft Freigabe: Beratender Arzt |
| 4. | Bearbeitung des Einspruchs unter Würdigung der neuen Gesichtspunkte A. Konsultation eines MDK-Gutachters des zu beurteilenden Fachgebietes; Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme und Verweis auf die Aussage des MDK-Gutachters mit Nennung von Namen und Fachgebietsbezeichnung. C. | ISmed | Kodierfachkraft Freigabe: Beratender Arzt
Beratender Arzt |
| 5. | Zum weiteren Ablauf siehe Vorgabe Aktenlagenbegutachtung im KHF | Kodierfachkraft/ Beratender Arzt |
II. Einwand des Kostenträgers (Krankenkasse) gegen ein Gutachten des MDK:
| Nr. | Tätigkeit | Dokumentation | Zuständig |
|---|---|---|---|
| 1. | Eingang des Auftrags als Einwand von der Krankenkasse zur Bearbeitung im BBZ. | ISmed | Assistenzkraft |
| 2. | Vorlage der Fallunterlagen bei der Kodierfachkraft, auch wenn explizit ein Zweitgutachter gefordert wird. | ISmed | Assistenzkraft |
| 3. | Gutachterliche Stellungnahme durch die Kodierfachkraft nach Rücksprache mit einem ärztlichen Gutachter oder durch einen ärztlichen Gutachter unter Würdigung der vorgetragenen medizinischen Einwandsgründe und Fallabschluss durch den ärztlichen Gutachter (Zweitgutachter). Ggf. Würdigung leistungsrechtlicher Fragen des Kostenträgers unter Verweis auf den Leistungsentscheid des Kostenträgers. |
ISmed |
Kodierfachkraft / Beratender Arzt |
| 4. | Zum weiteren Ablauf siehe Vorgabe Aktenlagenbegutachtung im KHF | Kodierfachkraft / Beratender Arzt |
III. Einspruch des Leistungserbringers (Krankenhaus) gegen ein Gutachten eines Arztes des Kostenträgers (Krankenkasse):
| Nr. | Tätigkeit | Dokumentation | Zuständig |
|---|---|---|---|
| 1. | Vorgehen wie bei Erstgutachtenerstellung; siehe Vorgabe Aktenlagenbegutachtung im KHF | Kodierfachkraft / Beratender Arzt |
IV. Einspruchsbearbeitung im Sozialgerichtsverfahren:
| Nr. | Tätigkeit | Dokumentation | Zuständig |
|---|---|---|---|
| 1. | Eingang des Auftrags von der Krankenkasse zur Einspruchsbearbeitung im Sozialgerichtsverfahren im BBZ. | ISmed | Assistenzkraft |
| 2. | Vorlage des Falls beim Beratenden Arzt. | ISmed | Assistenzkraft |
| 3. | Gemeinsame Sichtung der Unterlagen mit der Kodierfachkraft: A. Der Beratende Arzt hat nicht die Fachgebietsbezeichnung des zu beurteilenden Fachgebietes: Weitergabe des Falls an einen MDK-Arzt mit dem entsprechenden Facharztstatus zur Erstellung eines Sozialgerichtsgutachtens. |
ISmed |
Beratender Arzt |
| 4. | Zum weiteren Ablauf siehe Vorgabe Aktenlagenbegutachtung im KHF |
Stand 01.08.2019