Medizinische Reha
Anmerkung zur Grundsatzstellungnahme des MFB-L-Orthopädie Herrn Dr. Stüeken zur Kinder-Reha „Auf die Beine“
Die hier angesprochene Reha-Einrichtung an der Kölner Universität ist mittlerweile als ambulante Reha-Einrichtung nach §40 SGB V zugelassen. Davon unabhängig bleiben die in der Stellungnahme des MFB-L-Orthopädie bezüglich einzelner Therapiemodule anzuführenden Kritikpunkte bestehen (insbesondere die Behandlung mit dem so genannten GALILEO-Therapie-System).
Verbindliche Vorgaben zur Begutachtung im Bereich Medizinische Rehabilitation
AA Suchtgutachten RAG
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