Mutter/Vater/Kind Vorsorge
Begutachtungs-Richtlinie "Vorsorge und Rehabilitation": Überarbeitung schafft mehr Transparenz und Klarheit für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Am 6. Februar 2012 wurde durch den Medizinischen Dienst Bund zusammen mit dem GKV-Spitzenverband die überarbeitete Fassung der gemeinsamen Begutachtungsrichtlinie "Vorsorge und Rehabilitation" (Richtlinie nach § 282 SGB V) veröffentlicht. Hintergrund bildete hierbei insbesondere die Überarbeitung des Kapitels zu Mutter-Vater-Kind-Leistungen (§§ 24/41 SGB V). In diesem Zusammenhang wurden zudem zeitgleich ergänzend "Umsetzungsempfehlungen zur Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation im Zusammenhang mit Anträgen zu Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter nach §24/41 SGB V " herausgegeben.
Hintergrund dieser Richtlinien-Überarbeitung bilden kritische Hinweise eines Prüfberichtes des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2011 zur Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei der Bewilligung und Ablehnung dieser Leistung bzw. zu der Begutachtungspraxis der Medizinischen Dienste (u.a. mit Verweis auf "zu große Spielräume" für die gutachterliche Bewertung von medizinischer Indikation und Kontextfaktoren). Bemängelt wurde zudem eine unzureichende Transparenz mit Blick auf eine nachvollziehbare Begründung ablehnender Empfehlungen durch den Medizinischen Dienst bzw. der Leistungsentscheide der Krankenkassen.
Hier finden Sie die Umsetzungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes(InfoMed-Link), das zugehörige Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes im Zusammenhang mit der Aktualisierung mit der Begutachtungsrichtlinie, die zugehörige Pressemeldung sowie die Standard Operating Procedure (SOP) für die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste zu den Umsetzungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des Medizinischen Dienstes Bund (InfoMeD-Link).
Hier finden Sie Fallbearbeitungsbögen(Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, Anlage 1 "Antragsteller/in" und Anlage 2 "Kind") für die Sozialmedizinische Fallberatung des Medizinischen Dienstes zu Anträgen auf Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter nach §§ 24, 41 SGB V.