Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Leitungsblog

Die Krankenhausreform kommt ...

Andreas Hustadt | Vorstandsvorsitzender

... und mit ihr Veränderungen für unsere Arbeit. Lesen Sie im aktuellen Vorstandsblog, was der Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vorsieht.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den lang erwarteten Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgelegt. Damit sind die Weichen gestellt, dass am 1. Januar 2025 ein Gesetz in Kraft tritt, das zwei Versprechen erfüllen soll. Einerseits soll es den Krankenhäusern mehr finanzielle Stabilität bringen. Andererseits zielt das Gesetz auf eine bessere Arbeitsteilung zwischen den Krankenhäusern ab sowie auf eine Konzentration von komplexen Behandlungen auf leistungsstarke Häuser.

Ein zentraler Aspekt ist die Neuausrichtung der Krankenhausplanung in allen Bundesländern auf die Festlegung verbindlicher Qualitätskriterien in den medizinischen Fachgebieten, sprich Leistungsgruppen, wie es derzeit bereits in Nordrhein-Westfalen geschieht.

Die Prüfung, ob Häuser die festgelegten Qualitätskriterien erfüllen, wird bundesweit von den Medizinischen Diensten sichergestellt. Das ist ein großer Erfolg unserer politischen Gespräche auf Bundes- und Landesebene. Denn zu Beginn der Reformdiskussion war geplant, dass die Länder auch andere Organisationen für die Prüfungen beauftragen können.

Mit den Prüfungen soll es spätestens bis zum 30. September 2025 losgehen. Die erste Prüfrunde soll am 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. Diese Vorgabe war schon im Arbeitsentwurf des Gesetzes aus dem November vergangenen Jahres bekannt.

Der Referentenentwurf hat den überwiegenden Teil der Regelungen, die die Medizinischen Dienste betreffen, unverändert übernommen. So auch die Vorgabe, dass künftig die Strukturprüfungen, die G-BA-Qualitätskontrollen und die neuen Leistungsgruppenprüfungen integriert durchgeführt werden sollen. Das heißt, Informationen und Daten aus den Einzelprüfverfahren sind auch in den anderen Prüfverfahren nutzbar. Das ist aus versorgungspolitischer Sicht eine gute Entwicklung. Denn so wird gewährleistet, dass alle Qualitätsaspekte für die Krankenhausversorgung zentral bei den Medizinischen Diensten begutachtet werden. Wir erhalten so eine bedeutendere Rolle für die Entwicklung der Krankenhausversorgung. In der Vorbereitung auf das neue Prüfverfahren arbeiten wir mit allen Medizinischen Diensten an der Entwicklung der IT-technischen Lösungen (Erweiterung des Leistungserbringerportals, Datenbanken, etc.), sodass wir mit Inkrafttreten des Gesetzes die Aufgabe vollumfänglich erfüllen können.

Für uns in Nordrhein-Westfalen ist im Unterschied zu den anderen Bundesländern jedoch nicht damit zu rechnen, dass wir schon im nächsten Jahr im großen Umfang mit Leistungsgruppenprüfungen für die Krankenhausplanung des Landes beauftragt werden. Denn aktuell läuft bereits das Verfahren der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen, und das Land plant, zum Jahresende allen Krankenhäusern die entsprechenden Planungsbescheide und Versorgungsaufträge zu erteilen. So werden auf uns im nächsten Jahr zunächst nur die Prüfungen für fünf kleinere Leistungsgruppen zukommen, die aktuell noch nicht Teil der NRW-Krankenhausplanung sind (u.a. Infektiologie, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, spezielle Traumatologie). Wir werden im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hier auf die Landesregierung zugehen und die operativen Fragen abstimmen.

Eine bedeutende Neuerung im Referentenentwurf ist die geplante Ablösung der aktuellen Form der Einzelfallprüfungen durch ein Stichprobenverfahren. Danach sollen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf der Basis eines Vorschlags des Medizinischen Dienstes Bund eine entsprechende Vereinbarung treffen. Wenn die Vereinbarung in Kraft tritt, soll die komplette Rechnungsprüfung auf ein Stichprobenverfahren umgestellt werden. Dem Zeitplan des Gesetzentwurfs zufolge wäre damit ab 2027 zu rechnen. Über den Umfang und die Ausgestaltung des Stichprobenverfahrens sagt der Referentenentwurf jedoch nichts aus.

Aus einer versorgungs- und ordnungspolitischen Sicht ergibt dieses Stichprobenverfahren Sinn. Denn in einer Welt, in der die Krankenhäuser nicht unmittelbar dem Wettbewerb unterliegen, sondern über Vorhaltefinanzierung in erster Linie einen Sicherstellungsauftrag erfüllen sollen, erhält die Rechnungsprüfung eine andere Funktion. Sie stellt nicht direkt die Finanzrückflüsse an die Kostenträger sicher, sondern klärt vielmehr, ob sich ein Krankenhaus an seinen Versorgungsauftrag und die Abrechnungsregeln hält. Für uns bringt die Neuerung voraussichtlich einen deutlichen Einschnitt hinsichtlich der Arbeitsmenge. Denn es ist damit zu rechnen, dass wir bei den Stichproben weniger als 8 bis 9 Prozent der Krankenhausfälle prüfen.

Doch darüber werden wir vorrausichtlich erst im kommenden Jahr Klarheit gewinnen – vorausgesetzt, das Gesetz in der vorliegenden Fassung wird verabschiedet. Denn hier ist noch mit kontroversen Diskussionen zu rechnen, da von Seiten der Krankenhäuser, aber auch von Seiten der Kassen Widerstände zu erwarten sind.

Bei allen Unsicherheiten im Detail bringt der Referentenentwurf jedoch genug Klarheit hinsichtlich unserer Entwicklungsperspektiven, um für die kommenden Jahre unsere organisatorische und personelle Aufstellung zu planen. Dies ist auch notwendig, weil wir im Augenblick aufgrund der sinkenden Anzahl an Einzelfallprüfungen einen "Auftragsmangel" erleben.

Wir werden die Organisation und Personalplanung für die kommenden Jahre bis Ende April fertigstellen. In Reaktion auf den aktuellen Auftragsrückgang in der Krankenhausbegutachtung haben die Verbünde bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurden und werden beispielsweise Schulungen vorgezogen und auch die Begutachtungsarbeit zwischen den Verbünden verteilt. Ebenso werden die Kassen umfangreicher im Erörterungsverfahren unterstützt.

Unabhängig von der Tatsache, dass wir erst in den nächsten Wochen Klarheit über unsere Aufstellung in der Krankenhausbegutachtung erhalten werden, ist trotz aller Unsicherheiten eines klar: Es gibt für alle genug Arbeit im Medizinischen Dienst Nordrhein. Auch wenn wir uns jetzt und auch in den kommenden Jahren immer wieder anpassen müssen.

Zurück