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Leitungsblog

Kompetenz zahlt sich aus

Dr. Petra Lohnstein | Stv. Vorstandsvorsitzende

Mit dem neuen Tarifvertrag werden Einzelfallgutachterinnen und -gutachter, die mindestens vier Jahren bei uns beschäftigt sind, am 1. April 2025 in die Entgeltstufe 8 aufsteigen. Als einer der ersten Medizinischen Dienste bieten wir dies auch Beschäftigten mit kürzerer Betriebszugehörigkeit.

Möglich macht dies eine Option im Tarifvertrag. Mit ihr können wir Einzelfallgutachterinnen und -gutachter, die weniger als vier Jahre bei uns arbeiten und bestimmte Qualifikationen vorweisen, ebenfalls in die höhere Entgeltgruppe einstufen. Verbund- und Teamleitungen sowie der Bereich Personal arbeiten bereits an der Umsetzung, sodass die neue Eingruppierung schon zum 1. April 2025 greifen kann.

Wir nutzen diese freiwillige Bestimmung im Tarif gerne. Denn wir sind der Meinung, dass sich Kompetenz, Fortbildung und gute Arbeit schon jetzt für Sie lohnen soll.

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