Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Leitungsblog

Krankenhausreform und KHF-Stellenanpassungen auf dem Weg

Andreas Hustadt | Vorstandsvorsitzender

Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss vom 15. Mai 2024 einen Kabinettsentwurf für die Krankenhausreform in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Im Juni und Juli soll der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag und Bundesrat beraten werden, die Verabschiedung ist für November 2024 geplant.

Wenn das Gesetz so kommt, wie im Kabinettsbeschluss geplant, werden die Medizinischen Dienste ab dem kommenden Jahr im Auftrag der Länder prüfen, ob die Krankenhäuser die personellen, organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen erfüllen, um bestimmte medizinische Leistungen zu erbringen.

Damit würden die von uns aktuell durchgeführten Qualitätskontrollen und Strukturprüfungen um einen sehr wichtigen Baustein ergänzt.

Die Reform zielt darauf ab, dass Krankenhäuser, bevor sie überhaupt in den Krankenhausplan der Länder aufgenommen werden, nachweisen müssen, dass sie tatsächlich die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um medizinische Leistungen zu erbringen. Die Krankenhausbehandlung wird in 65 Leistungsgruppen gefasst (beispielsweise Nephrologie, interventionelle Kardiologie, allgemeine innere Medizin etc.) und für jede dieser Leistungsgruppen gelten bestimmte Qualitätsanforderungen. Der Reformansatz ist richtig und wir freuen uns auf die neue Aufgabe. Aber es ist noch nicht absehbar, ob sich Bund und Länder am Ende im Gesetzgebungsverfahren einigen und ob nicht einige Regelungen aufgegeben oder angepasst werden. Es bleibt also spannend.

Wenn das Gesetz kommt, werden wir aber voraussichtlich nicht vor 2026 mit den Begutachtungen starten. Der Grund dafür ist, dass der Landeskrankenhausplan in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr abgeschlossen wird und damit alle Krankenhäuser in NRW auch rechtskräftige Bescheide für ihre Versorgungsaufträge bekommen. Die neuen Prüfungen werden hier also nicht sofort notwendig sein. Gleichwohl bereiten wir uns schon jetzt mit den anderen Medizinischen Diensten auf die Übernahme der Aufgabe vor. So wird das MD-Portal erweitert, der MD Bund plant die Entwicklung einer Richtlinie für die Begutachtung und die SEG 4 entwickelt die Fachvorgaben.

Die gute Botschaft für uns: Die Politik vertraut auf die Medizinischen Dienste, wenn es um die unabhängige und hochwertige Begutachtung von Qualität in der Medizin geht.

Die neue Aufgabe kommt zur rechten Zeit, denn die Zahl der aktuellen Prüfaufträge in der Krankenhausbegutachtung ist rückläufig. So haben wir bereits im vergangenen Jahr rund 30.000 Fallprüfungen mehr durchgeführt, als von den Krankenkassen beauftragt wurden. Der Auftragsbestand ist inzwischen auf ein Basisniveau abgebaut. Der Trend der sinkenden Aufträge wird anhalten und auch von der zusätzlichen Aufgabe nicht komplett kompensiert werden. Deshalb werden wir die Stellenzahl für das Jahr 2025 anpassen.

Wir werden in den Stellenplan 2025 knapp 20 Stellen weniger aufnehmen als im Plan für 2024. Diese Anpassungen sind nicht so groß, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Denn zum einen ist ein Teil der Stellen aktuell gar nicht besetzt. Zum anderen haben die Verbund- und Teamleitungen eine ganze Reihe von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gewonnen, hybrid zu arbeiten und Aufgaben aus dem ambulanten Bereich mit zu übernehmen. Darüber hinaus können einige Kodierfachkräfte zum Teil auch Aufgaben in der Begutachtung in der außerklinischen Intensivpflege übernehmen. Hier ist das zusätzliche Engagement dringend nötig. Durch diese Maßnahmen können alle an Bord bleiben und Umgruppierungen sind nicht notwendig.

Für den Medizinischen Dienst Nordrhein ist es insgesamt eine gute Entwicklung, denn wir sichern so auf der einen Seite die Expertise der Kolleginnen und Kollegen in der Krankenhausbegutachtung. Das breite fachliche Aufgabenspektrum bleibt bei uns bestehen, auch wenn die Auftragszahlen zurückgehen. Auf der anderen Seite können wir die Leistungsfähigkeit in der ambulanten Krankenversicherung erhöhen, da es dort Auftragsüberhänge und lange Begutachtungslaufzeiten gibt. Mit Blick auf die Versicherten und deren berechtigten Ansprüche müssen wir diese Zeiten weiter reduzieren.

Die Gutachterinnen und Gutachter im Bereich Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sind von diesen Stellenveränderungen nicht betroffen, da sie bereits zum größten Teil hybrid arbeiten und ambulante Fallbegutachtungen übernehmen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Auftragsbearbeitung perspektivisch auch hier stärker in den ambulanten Bereich verlagern wird. Die im Auftragsmanagement engagierten Assistenzkräfte haben angesichts der sinkenden Auftragslage bereits jetzt in den Verbünden auch andere Aufgaben übernommen, beispielsweise in den Pflegequalitätsprüfungen.

Wir freuen uns über so viel Veränderungsbereitschaft und Flexibilität. Diese ist auch notwendig, weil wir uns auch in Zukunft permanent auf neue Gegebenheiten einstellen und anpassen müssen.

Herzlichen Dank an alle, die so viel Engagement zeigen und damit die Zukunft unseres Medizinischen Dienstes Nordrhein aktiv mitgestalten und sichern.

Zurück