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Einzelfallbegutachtung in der Pflegeversicherung

Der Bereich „Pflegeversicherung“ umfasst Leistungen, die der Medizinische Dienst Nordrhein für die gesetzlichen Pflegekassen erbringt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind das SGB XI sowie die nachgeordneten Richtlinien.


Der Bereich „Pflegeversicherung“ gliedert sich in die beiden Säulen Pflegeeinzelfallbegutachtung und Pflegequalitätsprüfung.      


Seit Einführung der Pflegeversicherung gehört es zu den Aufgaben des Medizinischen Dienstes, zu prüfen, ob bei Versicherten die Voraussetzungen zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Pro Jahr werden im Medizinischen Dienst Nordrhein über 350.000 Gutachten für die Pflegeversicherung gestellt. Über 400 Gutachterinnen und Gutachter sind täglich unterwegs, um die Versicherten zuhause zu begutachten. Organisiert sind sie in den Teams in den BBZ. Die Aufträge und die täglichen Touren erhalten die Gutachterinnen und Gutachter aus dem Service-Center.

In Abstimmung mit der Pflegeleitung bereitet der Fachbereich die Fachvorgaben für die Pflegeeinzelfallbegutachtung auf und erarbeitet inhaltliche Handlungsanweisungen für die Beratung und Begutachtung. Zudem werden von der Pflegeleitung und dem Fachbereich Pflege Einzelfallbegutachtung Maßnahmen zur Qualitätsicherung initiiert sowie erforderliche Maßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird seit 2017 der Pflegebedürftigkeitsbegriff umfassender beschrieben. Nun steht bei der Begutachtung der individuelle Unterstützungsbedarf, also die Selbständigkeit jedes Einzelnen im Mittelpunkt.


Hier finden Sie alle grundlegenden Dokumente für die Begutachtungspraxis.                

E-Mail des Fachbereiches Pflegeversicherung - Einzelfallbegutachtung: pflege(at)md-nordrhein.de

Ergänzte Elemente zum Testen

Machen Sie Frauen und Männer in der Sprache sichtbar. Sprechen Sie Frauen als Frauen und Männer als Männer an. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern erfordert auch deren sprachliche Gleichbehandlung. Vermeiden Sie es, Frauen "mitzumeinen", "hineinzudenken", oder gar in eine Fußnote zu verbannen."

Aus dem "Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" des Bayerischen Innenministeriums

Listen

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Et Kölsche Grundgesetz

1. Et es wie es es. 7. Wat wells de maache?
2. Et kütt wie et kütt. 8. Maach et joot, ävver nit zo off.
3. Et hätt noch emmer joot jejange. 9 . Wat soll dä Käu?
4. Watt fott es, es fott. 10. Drinks de ejne met?
5. Et bliev nix wie et wor. 11. Do laachs de dech kapott.
6. Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.