Fachinformationen
Für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit ist entscheidend, wie selbstständig ein pflegebedürftiger Mensch ohne Hilfe und Unterstützung anderer sein Leben führen kann oder welche Fähigkeiten er noch hat. Auf Grundlage des pflegewissenschaftlich entwickelten Begutachtungsinstrumentes werden sechs Module betrachtet, für die der Grad der Selbstständigkeit, bzw. der Fähigkeiten individuell zu bewerten ist. Hier stehen Ihnen die Schulungsunterlagen aus der zentralen Einarbeitung zur Verfügung.
Stand: 05.09.2023
pdf | 200 KB
GKV Spitzenverband
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2012
pdf | 266 KB
Weiteres zur Pflegebegutachtung
Bundesministerium für Gesundheit