Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Fachinformationen

Für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit ist entscheidend, wie selbstständig ein pflegebedürftiger Mensch ohne Hilfe und Unterstützung anderer sein Leben führen kann oder welche Fähigkeiten er noch hat. Auf Grundlage des pflegewissenschaftlich entwickelten Begutachtungsinstrumentes werden sechs Module betrachtet, für die der Grad der Selbstständigkeit, bzw. der Fähigkeiten individuell zu bewerten ist. Hier stehen Ihnen die Schulungsunterlagen aus der zentralen Einarbeitung zur Verfügung.