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KQP - Pflegeversicherung

Die Kontinuierliche Qualitätsprüfung Pflege (KQP) ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung der Einzelfallgutachten nach § 18 SGB XI.

Hier finden Sie die Prüfanleitung.

KQP-Prüfgruppe

Die KQP -Prüfungen werden durch speziell geschulte Mitarbeiter der Einzelfallbegutachtung durchgeführt.

Die KQP Beauftragte ist Kirsten Klinkemer-Jentzsch und stellvertretend Waldemar Kowohl.