KQP - Pflegeversicherung
Die Kontinuierliche Qualitätsprüfung Pflege (KQP) ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung der Einzelfallgutachten nach § 18 SGB XI.
Hier finden Sie die Prüfanleitung.
1. Unterlagen interne Qualitätssicherung
2. Unterlagen übergreifende Qualitätssicherung
KQP-Prüfgruppe
Die KQP -Prüfungen werden durch speziell geschulte Mitarbeiter der Einzelfallbegutachtung durchgeführt.
Die KQP Beauftragte ist Kirsten Klinkemer-Jentzsch und stellvertretend Waldemar Kowohl.