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Arbeitsablauf - Erstellung von Gutachten nach Aktenlage

Dieses Dokument ergänzt die Vorgaben Einzelfallbegutachtung für die Pflegeversicherung nach dem SGB XI und soll die einheitliche Erstellung von Gutachten nach Aktenlage (AL) im Bereich der Pflegeversicherung im Medizinischen Dienst Nordrhein sicherstellen.

Folgende Aufträge der Pflegekassen können mit Gutachten nach Aktenlage bearbeitet werden:

  • Empfehlung eines Pflegegrades bei Antragstellern und Antragstellerinnen, die vor Durchführung der Begutachtung verstorben sind (Aktenlage 1).
  • Begutachtungen von Hospizpatienten/patientinnen oder ambulant betreuten Palliativpatienten/patientinnen, denen eine persönliche Begutachtung nicht zugemutet werden kann (Aktenlage 2). Die Aktenlage 2 ist einzusetzen, wenn der Hausbesuch im Einzelfall nicht zumutbar ist, z. B. bei stationärer Hospizversorgung, ambulanter Palliativpflege. Die Entscheidung, auf den Hausbesuch zu verzichten, ist im Gutachten zu begründen. In diesen Fällen lassen sich von den betreuenden Einrichtungen und Personen detaillierte Informationen heranziehen.
  • Für Fallkonstellationen, bei denen ausnahmsweise auf einen Hausbesuch verzichtet wird, wenn z. B. bei Höherstufungs- oder Rückstufungsanträgen, Widerspruchsgutachten oder Wiederholungsbegutachtungen die Informationslage eindeutig ist (Aktenlage 3) und das Vorgutachten nicht älter als 2 Jahre ist.

AL-Gutachten mit dem Ergebnis eines Pflegegrades sind immer mit dem Gutachtentyp 46 AL zu erledigen.

Das Service-Center disponiert entsprechend der o. g. Kriterien Aktenlagen in die BBZ.

Unter der Verantwortung der Teamleitungen Pflege (TLP) werden die AL auf benannte Gutachter/-innen verteilt. Der benannte Gutachter bzw. die benannte Gutachterin entscheidet, ob tatsächlich eine Begutachtung nach Aktenlage möglich ist.

Nr.TätigkeitDokumentationZuständig
1Auftragseingang Service-Center siehe Vorgaben zur  EinzelfallbegutachtungISmedAssistenzkraft Service-Cente
2Weiterleitung des Auftrags an die BBZISmedAssistenzkraft Service-Cente
3Prüfung ob AL möglichISmedTLP
Benannter(r) AL- Gutachter/in
3aAL nicht möglich:

Ereignisfeld anlegen: HB erforderlich, Mail an PZ
ISmed

Mail
TLP

Benannte(r) AL- Gutachter/in
3bAL möglich:

Dienstleistung anlegen für entsprechende(n) Gutachter/-in
ISmedTLP

Benannte(r) AL- Gutachter/in
4Richtlinienkonforme Erstellung des AL-Gutachtens mit mobilem PCISmedGutachter/in
5Weiteres Vorgehen wie in "Vorgaben zur Einzelfallbegutachtung in der Pflegeversicherung" Assistenzkraft
Gutachter/in

Stand 13.03.2022