Konzept zur Hospitation in der Einzelfallbegutachtung nach § 18 SGB XI
Das vorliegende "Konzept zur Hospitation" dient als Arbeits- und Reflexionshilfe bei der fachlichen Begleitung und Unterstützung von Gutachtern und Gutachterinnen in der Einzelfallbegutachtung nach § 18 SGB XI. Es findet bei neu einzuarbeitenden und erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gleichermaßen Anwendung.
Grundsätzlich ist das Ziel einer Hospitation darauf ausgerichtet:
- unerwünschte Vorgehensweisen und Fehler bei der Gutachtenerstellung zu erkennen und mit dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin geeignete Problemlösungsstrategien zu entwickeln
- den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in den Fähigkeiten und Fertigkeiten zu stärken, die er bereits erfolgreich beherrscht
- den neuen Mitarbeiter/die neuer Mitarbeiterin bei der Einarbeitung in sein zukünftiges Aufgabengebiet zu unterstützen
- eine einheitliche Vorgehensweise im Medizinischen Dienst Nordrhein hinsichtlich Einarbeitung und Gutachtenstellung weiter voran zu treiben und damit die Qualität zu verbessern
- verwertbare Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen über Schulungsbedarf für alle Mitarbeiter/innen in der Einzelfallbegutachtung
Im Rahmen einer Hospitation ist der/die neue bzw. noch einzuarbeitende Mitarbeiter/in anders zu betrachten als der/die in diesem Aufgabengebiet länger tätige und erfahrene Mitarbeiter/in.
Die individuelle Zielsetzung einer Hospitation orientiert sich deshalb am jeweiligen Erfahrungsstand des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.
Der neue Mitarbeiter/die neuer Mitarbeiterin soll durch eine Hospitation darin unterstützt werden, die von ihm geforderten Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verinnerlichen und einzuüben.
Der erfahrene Mitarbeiter/die erfahrene Mitarbeiterin soll die Hospitation verstärkt zur Reflexion und Verbesserung von Routinetätigkeiten nutzen.
Im Kontext mit den oben formulierten Zielen, dienen die Ergebnisse der Hospitationen bei neu einzuarbeitenden Mitarbeiter/innen der Sicherstellung einer qualifizierten Einarbeitung und Beurteilung. Die Ergebnisse der Hospitationen werden an die Verbundleitungen weitergegeben und haben arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Im Gegensatz hierzu dienen die Ergebnisse der Hospitationen bei erfahrenen Gutachter/innen der Qualitätssicherung und einheitlichen Begutachtung im Medizinischen Dienst Nordrhein und können dementsprechend keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Nach statistischer Auswertung und Aufarbeitung der Hospitationen werden der Pflegeleitung, dem Fachbereich Pflege Einzelfall und der Verbundleitung in allgemeiner Form über die Ergebnisse informiert und sich ergebender Schulungsbedarf dargestellt.
Jede Hospitation, gleich ob beim neuen oder erfahrenen Mitarbeiter bzw. bei der neuen oder erfahrenen Gutachterin, wird nach demselben Schema durchgeführt.
- Grundsätzlich werden drei Begutachtungsanlässe hospitiert, davon zwei in der ambulanten und eine in der vollstationären Situation.
- Es sollte sich immer mindestens um einen Höherstufungsantrag oder eine Wiederholungsbegutachtung handeln.
- Bei der Auswahl der Versicherten sollte darauf geachtet werden, dass möglichst eine zu begutachtende Person nicht zu allen Qualitäten orientiert ist.
Die Hospitation erfolgt mittels Beobachtung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bei der Durchführung eines Hausbesuchs zur Gutachtenerstellung und anschließender Reflexion.
Die anhängende Checkliste bildet die Begutachtungsparameter zur Erstellung eines Gutachtens ab und dient deshalb als Beobachtungs- und Bewertungsgrundlage.
Turnusgemäß ist jede Pflegefachkraft in der Einzelfallbegutachtung alle 2 Jahre zu hospitieren.
- Terminierung und Vorbesprechung der Hospitation mit dem (neuen) Mitarbeiter/der (neuen) Mitarbeiterin in einer ruhigen Atmosphäre
- Klären der Rahmenbedingungen, Bewusstmachen der „Laborsituation“, Vereinbaren der Regeln wie beispielsweise den Hospitanten/der Hospitantin bei den Versicherten als Kollegen vorstellen, Verantwortlichkeiten klären, Rollen deutlich machen
- Abklären gegenseitiger Erwartungen und gemeinsame Zielformulierung
- Termin für Feedbackgespräch vereinbaren
- Der Hausbesuch wird anhand der Checkliste beobachtet und dokumentiert
- Die Verantwortung für den gesamten Prozess der Gutachtenerstellung verbleibt grundsätzlich beim Mitarbeiter/bei der Mitarbeiterin. Der Beobachter/die Beobachterin greift nach Möglichkeit nicht in das Geschehen und die Gesprächsführung ein. Eine Intervention ist nur nötig, wenn die Zielerreichung in Frage gestellt ist bspw. weil der Hospitant/die Hospitantin die Bedürfnisse und Anliegen der versicherten Person nicht wahrnimmt, für die Gutachtenerstellung wichtige Fragestellungen nicht berücksichtigt oder nicht akzeptable Verhaltensweisen gegenüber dem/der Versicherten zeigt.
- In einem Feedbackgespräch wird die Hospitation nachbereitet
- Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter erhält anhand der dokumentierten Checkliste eine detaillierte Rückmeldung über den Verlauf der Hospitation
- Der Beobachter/die Beobachterin gibt dabei seine Eindrücke und Wahrnehmungen hinsichtlich der fachlichen Ausführung wieder
- Unerwünschte Vorgehensweisen/Fehler und Ursachen werden thematisiert
- Gemeinsam mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter werden Lösungen zur Problembehebung und Verbesserung entwickelt
- Bei einer Gutachterin/einem Gutachter in der Einarbeitungszeit erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Fixierung der Ergebnisse in einem Hospitationsprotokoll (unter Nutzung des Protokollformulars zur schriftlichen Darstellung des Feedbacks im Einarbeitungskonzept).
- Die Hospitationsunterlagen sind 4 Jahre digital durch die Teamleitung Pflege zu archivieren. Es muss sichergestellt sein, dass nur ein eng definierter Personenkreis Zugriff auf die Hospitationsunterlagen hat (Teamleitung Pflege, Verbundleitung und ggfs. Schnittstelle Pflege). Die zur Hospitation zugehörigen Gutachten werden in der ISmed Datenbank archiviert.
- Zur Nachvollziehbarkeit müssen auf den Hospitationsbögen die Versichertendaten (Name, Vorname und Geburtsdatum) dokumentiert sein.
- Für jede durchgeführte Hospitation ist eine Hospitationsmatrix auszufüllen, üblicherweise 3 Bögen je durchgeführte Hospitation.
Jeder Beobachter/jede Beobachterin muss sich dessen bewusst sein, dass sowohl die Beobachtungssituation als auch er selbst gewissen Einflüssen unterliegen, die das Beobachtungsergebnis verfälschen können. Damit sich keine Fehler in der Beurteilung des Beobachteten/der Beobachteten einschleichen, sollten Gründe und mögliche Fehlerquellen für falsche Beurteilungen bekannt sein.
Gründe für falsche Beurteilungen:
- Der erste Eindruck wird von der Beobachterin/vom Beobachter überbewertet
- Halo-Effekt: ein Kennzeichen des zu Beobachtenden/der zu Beobachtenden überstrahlt alle anderen (z. B. Ausländer/-innen sind schlechte Menschen, Chefärzte/Chefärztinnen sind gute Menschen)
- der logische Fehler basiert auf einer privaten Persönlichkeitstheorie und schließt von einem Verhalten auf weitere (z. B. wer einmal lügt, der stiehlt und steckt auch anderer Leute Häuser an)
- der Beobachter/die Beobachterin ist voreingenommen aufgrund vorliegender, meist mündlicher oder schriftlicher Einzelbeurteilung, Bsp. Vorgutachten
- der Beobachter/die Beobachterin macht die eigenen Verhaltensweisen und Leistungen zum Maßstab seiner Beurteilung
- Projektion: der Beobachter/die Beobachterin ordnet unbewusst seine eigenen Stärken und Schwächenden Beurteilten zu
- der Beobachter/die Beobachterin neigt dazu, die zu beurteilende Person um so positiver zu bewerten, je mehr Ähnlichkeiten er in dessen Profil im Vergleich zu seinem eigenen findet.
- Individuelle Merkmale des Beobachters/der Beobachterin, z.B. Großzügigkeit, Pedanterie usw.
- Gefühle der Sympathie und Antipathie können den Beobachter/der Beobachterin dazu verleiten, dem Gegenüber allgemein positive oder negative Merkmale zuzuschreiben und Schwächen oder Stärken zu übersehen
- die physische und psychische Verfassung des Beobachters/der Beobachterin spielt eine zentrale Rolle, z.B. kann das Beurteilungsvermögen stark beeinflusst werden durch Kopfschmerzen, eigene Ängste, private Sorgen, nicht gelöste Konflikte usw.
- Zeitmangel, Hektik, Stress
- unzureichende Faktensammlung
- Tendenz, Menschen der oberen Leistungsgruppen besser zu beurteilen als Menschen der unteren Leistungsgruppen (reich und arm).
Der Beobachter/die Beobachterin muss sich im Vorfeld jeder Hospitation bewusst machen, dass durch die genannten und andere Einflüsse Fehler in der Beurteilung der zu hospitierenden Person entstehen können.
Deshalb ist es nützlich, wenn die Beobachterin/der Beobachter das erstellte Gutachten nach möglichen Fehlern noch einmal durchsieht und mit kritischen Fragen überprüft:
- Welcher Beurteilungstyp bin ich?
- Habe ich ganz bestimmte Eigenschaften, die mein Gegenüber nicht besitzt?
- Ist mir die zu begutachtende Person sympathisch oder eher weniger sympathisch?
- Hat der/die Betroffene besonders auffallende positive oder negative Eigenschaften?
- Habe ich Vorurteile gegenüber der zu begutachtenden Person?
- Kann ich meine Beurteilung mit klaren Fakten, Beispielen, Daten usw. belegen?
- Ist die Beurteilung im Verhältnis zu anderen gerecht?
Stand: 02.03.2023