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Medikamente, die in eine Tagesdosette gerichtet werden

Pflegefehler

Die Begutachtung von Pflegefehlern

Der Medizinische Dienst Nordrhein erstellt im Auftrag der Kranken-/Pflegekassen Gutachten zur Prüfung des Vorliegens eines vermuteten Pflegefehlers.

Ein Pflegefehler ist ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die pflegerische Sorgfaltspflicht im Rahmen professioneller Pflege. Der Verstoß kann sich auf die fehlerhafte Durchführung einer pflegerischen Maßnahme als auch auf das Unterlassen einer notwendigen Maßnahme beziehen. Fehlerhaft bedeutet dabei: nicht dem aktuellen Kenntnisstand von Wissenschaft und Technik entsprechend oder mangelhaft in Bezug auf Sorgfalt, Fachkenntnis und Geschicklichkeit.

Ein Pflegefehler kann zu einer Schädigung (psychische Belastung, Körperverletzung, Tod) der gepflegten Person führen. Während (medizinische) Behandlungsfehler meistens akute Folgen haben, verursachen Pflegefehler häufig langfristige Beeinträchtigungen, z. B. Dekubitus (Wundliegen) oder Exsikkose (Austrocknen). Jedoch ist nicht jede Schädigung unbedingt durch einen Pflegefehler verursacht, was durch eine sorgfältig ausgeführte Pflegedokumentation nachgewiesen werden kann.

Postfach des Auftragsmanagements Pflegefehler