Pflegeversicherung - Qualitätsprüfungen
Die Hauptaufgabe des Bereichs Pflege Qualitätsprüfungen besteht in der Durchführung von Qualitätsprüfungen in ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen. Hierbei werden das interne Qualitätsmanagement der Pflegeeinrichtungen sowie die Versorgungsqualität in Bezug auf die versorgten Personen überprüft. Die Prüfungen dienen einer kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Pflege.
Die Anzahl der durchgeführten Qualitätsprüfungen und ihre Bedeutung sind seit der Einführung der Pflegeversicherung kontinuierlich angestiegen.
Im Bereich Pflege Qualitätsprüfungen werden jährlich ca. 3000 Qualitätsprüfungen in stationären, ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die ca. 60 Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer sind in vier Teams organisatorisch den vier Verbünden zugeordnet. Jedes Team wird durch eine Teamleitung geführt. Die fachliche Autorität liegt beim Pflegefachbereich Qualitätsprüfungen. Das Anlegen der Prüfaufträge sowie die Vertourung erfolgt durch das Auftragsmanagement Qualitätsprüfungen des jeweiligen Verbundes.
Aufgaben im Bereich der Qualitätsprüfungen:
- Durchführung von Qualitätsprüfungen
- Beratung von Pflegeeinrichtungen
- Erstellen von Expertisen bei Vertragsverhandlungen der Pflegekassen
- Fachgutachten für die Staatsanwaltschaft
- Mitwirkung in Arbeitskreisen fachlich, örtlich, Mitwirkung an Fachtagungen, Kongressen
- Unterstützung der Pflege-Einzelfallbegutachtung nach § 18 SGB XI
- Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit
- Service: Als besonderen Service des Pflegefachbereichs Qualitätsprüfungen finden Sie hier eine Suchmaschine für vollstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und deren Bewertungen.
E-Mail des Fachbereichs Pflege Qualitätsprüfungen: pflege(at)md-nordrhein.de






