Durchführung von Qualitätsprüfungen
Der Bereich Pflege Qualitätsprüfungen hat den gesetzlichen Auftrag zur Durchführung von Qualitätsprüfungen in ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen.
Hierbei erfolgt die Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegeeinrichtungen. Die Prüfungen dienen einer kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Pflege. Im Bereich Nordrhein betrifft dies ca. 3000 Pflegeeinrichtungen.
In jeder zugelassenen Pflegeeinrichtung wird im Abstand von höchstens einem Jahr eine sogenannte Regelprüfung durchgeführt. Für diese Regelprüfungen liegt ein Generalauftrag der Landesverbände der Pflegekassen vor. Alle Regelprüfungen werden aktuell am Vortag angemeldet.
Neben Regelprüfungen finden auch Anlass- und Wiederholungsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen statt. Anlassprüfungen werden bei Hinweisen auf Mängel in der Versorgungsqualität durchgeführt. Hierfür bedarf es durch die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen einen gesonderten Auftrag. Anlassprüfungen finden in allen Pflegeeinrichtungen stets unangemeldet statt.
Wiederholungsprüfungen werden ebenfalls auf gesonderten Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen durchgeführt. Diese dienen der Überprüfung, ob die festgestellten Mängel in einer zuvor stattgefundenen Qualitätsprüfung durch die Einrichtung behoben worden sind.
Die Qualitätsprüfungen werden in der Regel durch Prüfteams erbracht. In den Prüfteams verfügt mindestens ein Mitglied über eine Auditorenausbildung oder eine vom Inhalt und Umfang her gleichwertige Qualifikation. Alle Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer sind Pflegefachkräfte und verfügen über Führungskompetenz und Kenntnisse im Bereich der Qualitätssicherung. Die Größe der Prüfteams ist abhängig von der Art der durchzuführenden Qualitätsprüfung. In Regelprüfungen besteht das Team aus zwei bis drei Qualitätsprüfer/-innen. Tagespflegeeinrichtungen können auch durch eine Qualitätsprüferin oder einen Qualitätsprüfer überprüft werden. Diese oder dieser erfüllt dann allein die Anforderungen an ein Prüfteam.
Anlassprüfungen benötigen mitunter den Einsatz von vier bis fünf Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfern, abhängig vom konkreten Auftrag des zuständigen Landesverbands der Pflegekassen. Ein wohnortnaher Einsatz wird bei der Einsatzplanung berücksichtigt.
Regelhaft sind die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer an drei bis vier Tagen der Woche in den Pflegeeinrichtungen tätig. Die verbleibenden Tage dienen vorrangig dem Erstellen der Prüfberichte. Zusätzlich werden an diesen Dokumentationstagen Widersprüche, Stellungnahmen zu Anfragen der Landesverbände der Pflegekassen oder Pflegeeinrichtungen bearbeitet.