Erstellen von Expertisen bei Vertragsverhandlungen der Pflegekassen
Die Landesverbände der Pflegekassen vertrauen der Fachkompetenz der Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer und fordern regelmäßig bei Vertragsverhandlungen die Expertise zu Einrichtungskonzeptionen ein.
Expertisen erfolgen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen zu Einrichtungskonzeptionen im Rahmen von Vertragsverhandlungen, oft im Vorfeld der Zulassung der Pflegeeinrichtung nach §72 SGB XI. Die Auftraggebenden werden bei den Verhandlungen zur Umsetzung der Konzepte sowohl durch personelle Präsenz im Gespräch als auch durch eine umfassende schriftliche Expertise unterstützt, aus der für die Pflegekassen unter anderem auch die resultierenden Kosten ableitbar sind.
Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer erstellen diese Expertisen. Hier besteht die Herausforderung, neue oder auch überalterte Einrichtungskonzepte auf ihre Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen und neueste pflegewissenschaftliche Erkenntnisse in die Bewertung einfließen zu lassen. Die Fragestellungen der Kassen sind breit gefächert. Von: „Ist bei der Zielgruppe der Einrichtung grundsätzlich ein besonders hoher Aufwand an Behandlungspflege zu erwarten?“ bis: „Handelt es sich bei der Einrichtung um eine Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI?“. Der am häufigsten erteilte Auftrag lautet: „Bitte fertigen Sie eine pflegefachliche Stellungnahme zur Konzeption der Einrichtung an.“