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FAQ vollstationäre Pflege Nordrhein

Die FAQ befinden sich in einem ständigen Prozess zur Verbesserung und werden deshalb kontinuierlich aktualisiert. Sollten Ihnen Fehler auffallen oder Fragestellungen nicht ausreichend dargestellt erscheinen, wenden Sie sich gerne an Ihre Teamleitung.

Bitte beachten Sie:

Die FAQ sind ausschließlich für den internen Gebrauch gedacht. Eine Mitteilung der Inhalte an Dritte ist nicht zulässig.

 

Unter Punkt 14 ist das Datum des Abschlusses des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zu dokumentieren. Es ist weder das Datum der letzten Vergütungsvereinbarung nach § 82 SGB XI noch das Datum des Inkrafttretens des Versorgungsvertrages zu dokumentieren.

Die Eingabefelder "vorgehaltene Plätze vollstationäre Pflege" und "Vorgehaltene Plätze Kurzzeitpflege" beziehen sich auf den Versorgungsvertrag. Aus diesem Grund darf ein Eintrag > 0 nur in einem der beiden Felder erfolgen. Das andere muss mit "0" belegt werden.


Die Eingabefelder in der unteren Zeile beziehen sich jeweils auf das darüber liegende Eingabefeld. Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kann in NRW nur eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorhalten. Bei einem Gesamtversorgungsvertrag sollten zwei Prüfaufträge (vollstationär - Kurzzeitpflege) vorliegen mit zwei unterschiedlichen IK.

 

Interpretationshilfe "Aufenthalte im Freien"

Die Leitfrage sollte zunächst ohne den Relativsatz „wenn sie es wünscht“ betrachtet werden:

„Erhält die versorgte Person Unterstützung für Aufenthalte im Freien?“

 

Folgende Erläuterung soll bei der Bewertung des Sachverhalts helfen:

„Bei versorgten Personen, die keinen Aufenthalt im Freien wünschen, wird der Sachverhalt nicht geprüft. Bei versorgten Personen, die keine Auskunft über ihre Wünsche geben können, wird geprüft, ob die Einrichtung über andere geeignete Methoden die Wünsche der versorgten Personen einschätzt und berücksichtigt. Sollten dennoch die Wünsche nicht eingeschätzt werden können, sollte davon ausgegangen werden, dass ein Aufenthalt im Freien mindestens zweimal wöchentlich ermöglicht wird. Dabei sind Aufenthalte im Freien als Maßnahmen des Mobilitätserhalts oder der Mobilitätsförderung zu verstehen. Sie sind nicht mit Spaziergängen als Freizeitgestaltung gleichzusetzen.“

Informationserfassung
Es ist das Kontinenzprofil der versorgten Person entsprechend des Expertenstandards "Förderung der Harnkontinenz in der Pflege", 1. Aktualisierung 2014 anzugegeben.

 

Es werden alle aktuellen ärztlichen An- bzw. Verordnungen aufgeführt, z. B.:

Medikamentengabe 7x täglich, Richten
Insulininjektionen 4x täglich, Richten und Verabreichen
Wundversorgung alle 3 Tage, Übernahme
Bedarfsmedikation selbständige Verwaltung
Blutdruckmessung 2x wöchentlich, Übernahme
Krankengymnastik 1x wöchentlich vor Ort in der Einrichtung
Podologische Therapie alle 4 Wochen, extern, Krankentransport

Zusammenfassende Einschätzung der Selbständigkeit der versorgten Person im Umgang mit therapiebedingten Anforerungen:

[Die Einschränkungen sind konkret zu benennen, z. B.:]

Der Unterstützungsbedarf begründet sich in den Einschränkungen in der Fingerfeinmotorik.

Der Unterstützungsbedarf begründet sich im beeinträchtigten Erinnerungsvermögen.

Der Unterstützungsbedarf begründet sich im Vergiftungswahn/fehlende Krankheitseinsicht.

 

(Ergebnis des fachlichen Austauschs am 17.08.2020)

Informationen zur medikamentösen Therapie, z. B.:

Regel- und Bedarfsmedikation

Nüchternmedikation

Orale Antikoagulation nach Wert

Sauerstoffgabe zur Nacht 2l über Nasenbrille

Insulininjektionen nach Blutzuckerwert

Parkinsonmedikation zu 6 festgelegten Zeitpunkten

Medizinische Einreibung

 

(Ergebnis des fachlichen Austauschs am 17.08.2020)

Lokalisation, z. B.:

Rechte Schulter

Schmerzintensität, z. B.:

Die versorgte Person gibt mittels NRS eine Schmerzintensität von 2 an./Die versorgte Person gibt unter der aktuellen Schmerzmedikation eine stabile Schmerzsituation an.

oder:

Aufgrund der kognitiven Einschränkungen kann eine Selbsteinschätzung mittels NRS nicht erfolgen. In der Besuchssituation sind keine Anzeichen von Schmerzen bei der Bewegung der rechten Schulter zu beobachten.

oder:

Aufgrund der kognitiven Einschränkungen kann eine Selbsteinschätzung mittels NRS nicht erfolgen. Die versorgte Person zeigt beim passiven Anheben des rechten Arms deutliche Schmerzsymptome. Sie stöhnt und grimassiert dabei ihr Gesicht. Der rechte Arm wird aktiv in Schonhaltung getragen.

Bemerkungen, z. B.:

Aktuelle Schmerzmedikation: Transdermales Fentanylpflaster 25µg alle 3 Tage, Tilidin Tropfen bei Bedarf bis zu 6x 20°

 

(Ergebnis des fachlichen Austauschs am 17.08.2020)

Textbaustein zur Informationserfassung

Die angegebene[n] Beeinträchtigung[en] wirkt/wirken sich nicht auf die Selbständigkeit bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation aus.

Interpretationshilfe "Spaziergang"

Spaziergänge sind nur dann ein Thema bei der Bewertung des Qualitätsaspekts 3.2, wenn bei der versorgten Person das Bedürfnis nach regelmäßigen Spaziergängen besteht.

Das Bedürfnis kann entweder durch die versorgte Person im Gespräch mit der/dem Qualitätsprüfer/-in mitgeteilt werden. Oder es wird anhand der anderen Informationsquellen herausgefunden, dass dieses Bedürfnis besteht bzw. bestand. Beispielsweise berichtet die Fachkraft, dass ihr dieses Bedürfnis bekannt ist (z. B. weil sie es beobachtet hat oder weil ihr die Angehörigen dies mitgeteilt haben). In der Pflegedokumentation finden sich Hinweise in der Biografie (z. B. war früher gern an der frischen Luft und hat lange Spaziergänge gemacht) oder Einträge in den Pflegeberichten (z. B. hat sich sehr über Spaziergang gefreut).

Beispiel D-Defizit:

Das Bedürfnis nach regelmäßigen Spaziergängen wird in der Tagesstrukturierung nicht berücksichtigt.

Die versorgte Person kann ihre Bedürfnisse zur Tagesstrukturierung nicht äußern.

Die Pflegefachkraft schildert, dass Spaziergänge manchmal angeboten werden. Sie habe dabei Zufriedenheit bei der versorgten Person beobachtet.

In der Pflegedokumentation ist als frühere Vorliebe „mehrfach wöchentlich lange Spaziergänge“ erfasst. In den Pflegeberichten, rückwirkend für drei Monate eingesehen, findet sich ein einmaliger Eintrag, wonach ein Spaziergang im Garten erfolgt ist.

Regelmäßige Spaziergänge sind nicht in der geplanten Tagesstruktur enthalten. Eine regelmäßige Durchführung kann weder durch die Fachkraft noch durch die Pflegedokumentation belegt werden, obwohl das Bedürfnis hierfür bekannt und dokumentiert ist.

In der geplanten und durchgeführten Tagesstruktur müssen entsprechend des Bedürfnisses regelmäßige Spaziergänge integriert sein.

Grundsätzliches zum Qualitätsaspekt 3.2

Die Einrichtung muss die Bedürfnisse zur Tagesstrukturierung ermitteln, dokumentieren und entsprechend integrieren. Sollte die versorgte Person sich hierzu nicht äußern können und es stehen auch keine anderen Informationsquellen zur Verfügung, dann muss die Einrichtung die versorgte Person bei der Durchführung von Angeboten beobachten und auf Basis der Beobachtungen ggf. die Planung und Durchführung anpassen (trial and error).

Qualitätsaspekt 3.3

Bei der beispielhaften Aufführung "keine dem Bedarf entsprechende Maßnahmenplanung für die Nacht" unter der D-Bewertung handelt es sich um einen redaktionellen Fehler in der QPR vollstationär.

Die Formulierung "keine dem Bedarf entsprechende Maßnahmenplanung für die Nacht" entspricht einer C-Bewertung.

(Robert Pelzer, 20.04.2021)