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Qualitätssicherung - extern

Parallel zu den internen Maßnahmen der Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen und der Prüfberichte werden im Medizinischen Dienst Nordrhein externe Maßnahmen durchgeführt. Basis für die externen Maßnahmen ist das bundesweit einheitliche "Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen". Ziel des in diesem Konzept dargestellten Qualitätssicherungsverfahrens ist es,

  1. die Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI hinsichtlich der Einheitlichkeit und Korrektheit in der Anwendung der Prüfgrundlagen durch die Medizinischen Dienste (MD) und dem PKV-Prüfdienst sicherzustellen,
  2. die Verbesserungspotenziale in der Anwendung der Prüfgrundlagen und den Prüfgrundlagen selbst aufzuzeigen sowie
  3. die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz der Qualitätsprüfungen und ihrer Produkte zu erhöhen.

Das entwickelte Verfahren zur Qualitätssicherung stützt sich auf die Anwendung von drei Prüfinstrumenten. Diese werden kontinuierlich unter Einbeziehung externer fachlicher und wissenschaftlicher Perspektive weiterentwickelt:

Prüfinstrument 1: MD-übergreifende Audits
Prüfinstrument 2: Befragung der Pflegeeinrichtungen
Prüfinstrument 3: Externe Audits

Verantwortlich für die Sicherstellung der externen und internen Koordination und Kommunikation zur Umsetzung der Prüfinstrumente  ist die Leitung des Pflegefachbereichs Qualitätsprüfungen.

Besondere Bedeutung auch für die internen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung haben die Schnittstellen zwischen externer und zur internen Qualitätssicherung: Ergebnisse der externen Maßnahmen können aufgegriffen werden und im Rahmen von Teambesprechungen, Fallbesprechungen oder Hospitationen genutzt werden.

Das Prüfinstrument 3 befindet sich aktuell noch in konzeptioneller Entwicklung durch den Medizinischen Dienst Bund.

Prüfinstrument 1 - MD-übergreifende Audits

Prüfinstrument 2 - Befragung der Pflegeeinrichtungen

Der Medizinische Dienst Bund stellt die Instrumente für die Befragung der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Der Fachbereich Pflege Qualitätsprüfungen übernimmt die übergeordnete Koordination der Befragung im Rahmen der Teilnahme an den Ü3 und UAG-Ü3 Sitzungen.

Das Informationsschreiben mit einer Transaktionenummer (TAN) wird automatisch nach der Qualitätsprüfung an die Einrichtung versandt. Nach Fertigstellung des Prüfberichts erhält die Einrichtung ein weiteres Informationsschreiben mit einer TAN. Mit diesen Transaktionsnummern können die Einrichtungen an der Befragung zur Qualitätsprüfung und zum Prüfbericht teilnehmen. In den Qualitätsprüfungen weisen die Gutachterinnen und Gutachter im Einführungsgespräch auf die Befragung hin. Die Abgabe wird im Prüfbericht dokumentiert.

Das Team Qualitätsmanagement wertet die eingegangenen Rückmeldungen statistisch aus. Die fachliche Bewertung übernimmt der Fachbereich Pflege Qualitätsprüfungen. Ein Bericht wird für alle Mitarbeiter/-innen zugänglich im MeDiNet veröffentlicht.